Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1066
Betreff: Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße Die Stellungnahme ST 421 des Magistrats vom 29.02.2016 hat weiterhin Bestand. Ergänzend wird ausgeführt, dass sich ein Kurzzeitparken entweder nur durch Einführung einer Parkscheibenregelung oder mittels Parkscheinautomaten mit einer sogenannten "Brötchentaste" regeln lässt. Beide Lösungen werden nur in ländlichen Bereichen des Stadtgebiets angewandt und sind im angeregten Bereich deshalb nicht umsetzungsfähig. Um unerwünschte Dauerparker fernzuhalten, wären ferner andauernde Verkehrsüberwachungsmaßnamen durch die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit erforderlich, die personell nicht realisierbar sind. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. März 2015STST 421Albert-Schweitzer-Schule hier: Aufstockung "Haus Ogowe"Stellungnahme
- 3. Dezember 2015OMOM 4794Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer LandstraßeDirektanregung
- 30. Mai 2016OFOF 20/9Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Juni 2016OMOM 200Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer LandstraßeDirektanregung
- 22. August 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 1066Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab