Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße
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Anregung an den Magistrat vom 09.06.2016, OM 200 entstanden aus Vorlage: OF 20/9 vom 30.05.2016
Betreff: Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße Vorgang: OM 4794/15 OBR 9; ST 421/15 Die Ortsbeiratsanregung vom 03.12.2015, OM 4794, setzt die beim Wirtschaftstag Dornbusch-Ginnheim des Magistrats am 14. Juli 2014 unter Teilnahme des Wirtschaftsdezernenten, Vertretern der Wirtschaftsförderung Frankfurt, des Ortsbeirats 9, der IHK und der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main gewonnenen Erkenntnisse unter Beteiligung der Geschäftsleute entlang des in Rede stehenden Abschnitts der Einkaufszeile der Ginnheimer Landstraße sowie der Stellungnahmen von Anwohnern auf der gegenüberliegenden Straßenseite um. Die Obengenannten hielten die in der Vorlage OM 4794 ausgesprochene Forderung für notwendig und angemessen. Von daher kann die Stellungnahme vom 29.02.2016, ST 421, in Ton und Inhalt nicht nachvollzogen werden. Zum einen wurde keineswegs die "Einführung einer Parkscheibenregelung" angeregt, sondern die "Einrichtung von nicht kostenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen". Wie dies "(verkehrs-)technisch" umgesetzt wird, bleibt der Kreativität des Magistrats überlassen. Die Unterscheidung im Verkehrsbedürfnis von Einkaufszonen im "ländlichen Bereich der Stadt" sowie "nichtländlicher Zonen" ist aus Sicht der Betroffenen wie des Ortsbeirats 9 nicht nachvollziehbar. Ferner ist auch die räumliche Abgrenzung der "ländlichen Bereiche der Stadt" der Vorlage ST 421 nicht zu entnehmen. Der Maßstab für beides ist erläuterungsbedürftig. Der Magistrat wird daher gebeten, unter Überprüfung der im Wirtschaftstag vom 14. Juli 2014 festgestellten Bedürfnisse des örtlichen Einzelhandels unter Heranziehung des damals herausgearbeiteten Meinungsbildes die Ortsbeiratsanregung OM 4794 zu überprüfen sowie einer erneuten Bewertung unter Berücksichtigung des gemeinsamen Ziels der Vermeidung bzw. Beseitigung von Leerständen in Einkaufszonen zu unterziehen und das Ergebnis dem Ortsbeirat 9 mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. März 2015STST 421Albert-Schweitzer-Schule hier: Aufstockung "Haus Ogowe"Stellungnahme
- 21. Oktober 2015OFOF 987/9Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. Dezember 2015OMOM 4794Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer LandstraßeDirektanregung
- 29. Februar 2016STST 421Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
- 30. Mai 2016OFOF 20/9Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Juni 2016Sie sind hierOMOM 200Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer LandstraßeDirektanregung
- 22. August 2016Antwort des Magistrats · nach 75 WochenSTST 1066Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats