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Kurzzeitparkplätze entlang der Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Einkaufszone der Ginnheimer Landstraße Die Einzelhandelsgeschäfte entlang der Ginnheimer Landstraße zwischen den Kreuzungen mit der Wilhelm-Epstein-Straße und der Platenstraße sind auf Kundenfrequenz auch aus dem weiteren Umfeld, insbesondere dem nördlich von ihnen gelegenen Ginnheimer Ortskern , angewiesen. Erfreulicherweise hat, neben dem erfolgreichen Einsatz des Ginnheimer Gewerberings, die Verbesserung der Straßenoberfläche und der Aufenthaltsqualität zum Verschwinden vorhanden gewesener Leerstände geführt. Nunmehr bleibt zu bemängeln, dass die vorhandenen Parkplätze entlang der Reihe der Unternehmen an der Straße großenteils von Langzeitparkern genutzt werden. Potenziellen Geschäftskunden werden sie damit entzogen, was zu vielerlei Beschwerden geführt hat. Der Ortsbeirat wird daher aufgefordert, den Magistrat um die Einrichtung von nicht kostenpflichtigen Kurzzeitparkplätzen mit einer Höchstdauer erlaubten Parkens von 1 Stunde zu ersuchen.