Grundstücke mit Eignung für Bolzplatznutzung
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1065
Betreff: Grundstücke mit Eignung für Bolzplatznutzung Vorläufige Stellungnahme: Im Rahmen der Planung des Kita-Neubaus in der Gladiolenstraße wurden 8 weitere Flächen als möglicher Standort überprüft. Hiervon können bereits 4 Grundstücke im Vorfeld für eine zukünftige Bolzplatznutzung ausgeschlossen werden. Die verbleibenden 4 Grundstücke sind auf Ihre Eignung vom Grünflächenamt zu überprüfen. Das Grünflächenamt wird durch das Stadtschulamt unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. Bei Vorliegen des Ergebnisses wird der Ortsbeirat umgehend informiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2012OFOF 94/15Städtische Grundstücke mit Eignung für BolzplatznutzungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2012OMOM 1105Grundstücke mit Eignung für BolzplatznutzungDirektanregung
- 16. Juli 2012Sie sind hierSTST 1065Grundstücke mit Eignung für BolzplatznutzungStellungnahme
- 28. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 145Grundstücke mit Eignung für BolzplatznutzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab