Städtische Grundstücke mit Eignung für Bolzplatznutzung
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für Bolzplatznutzung Im Rahmen der Planung der neuen Kita Gladiolenstraße wurde berichtet, dass bis zu acht städtische Flächen in Nieder-Eschbach auf ihre Eignung als Kita-Standort geprüft wurden. Der am vorgesehenen Kita-Standort zur Zeit vorhandene Bolzplatz wird zumindest erheblich reduziert bez., wenn dem Wunsch des OBR zur Verlegung der Zufahrt entsprochen wird, gesamt wegfallen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten -Welche Flächen als Kita-Standort geprüft und aus welchen Grüden sie nicht berücksichtigt wurden. -Welche dieser Flächen als Standort für einen Bolzplatz geeignet sind.
Inhalt
Antrag vom 16.04.2012, OF 94/15
Betreff: Städtische Grundstücke mit Eignung für Bolzplatznutzung Im Rahmen der Planung der neuen Kita Gladiolenstraße wurde berichtet, dass bis zu acht städtische Flächen in Nieder-Eschbach auf ihre Eignung als Kita-Standort geprüft wurden. Der am vorgesehenen Kita-Standort zur Zeit vorhandene Bolzplatz wird zumindest erheblich reduziert bez., wenn dem Wunsch des OBR zur Verlegung der Zufahrt entsprochen wird, gesamt wegfallen.
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten -Welche Flächen als Kita-Standort geprüft und aus welchen Grüden sie nicht berücksichtigt wurden. -Welche dieser Flächen als Standort für einen Bolzplatz geeignet sind.Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2012Sie sind hierOFOF 94/15Städtische Grundstücke mit Eignung für BolzplatznutzungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2012OMOM 1105Grundstücke mit Eignung für BolzplatznutzungDirektanregung
- 16. Juli 2012STST 1065Grundstücke mit Eignung für BolzplatznutzungStellungnahme
- 28. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 145Grundstücke mit Eignung für BolzplatznutzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme