Grundstücke mit Eignung für Bolzplatznutzung
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Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1105 entstanden aus Vorlage: OF 94/15 vom 16.04.2012
Betreff: Grundstücke mit Eignung für Bolzplatznutzung Im Rahmen der Planung der neuen Kita Gladiolenstraße wurde berichtet, dass bis zu acht Flächen in Nieder-Eschbach auf ihre Eignung als Kita-Standort geprüft wurden. Der am vorgesehenen Kita-Standort zurzeit vorhandene Bolzplatz wird zumindest erheblich reduziert beziehungsweise, wenn dem Wunsch des Ortsbeirates zur Verlegung der Zufahrt entsprochen wird, insgesamt wegfallen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche dieser Flächen als Standort für einen Bolzplatz geeignet sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. April 2012OFOF 94/15Städtische Grundstücke mit Eignung für BolzplatznutzungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2012Sie sind hierOMOM 1105Grundstücke mit Eignung für BolzplatznutzungDirektanregung
- 16. Juli 2012STST 1065Grundstücke mit Eignung für BolzplatznutzungStellungnahme
- 28. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 145Grundstücke mit Eignung für BolzplatznutzungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats