Mehr Sicherheit für die Frußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren der Eckenheimer Land-straße/ Marbachweg
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1062
Betreff: Mehr Sicherheit für die Frußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren der Eckenheimer Land-straße/ Marbachweg Die angesprochene Fußgängerfurt wird parallel zum KFZ-Verkehr des Marbachwegs aus östlicher Richtung auf grün geschaltet. Aufgrund der Sichtverhältnisse ist für die Rechtsabbieger in der Mitte der Fußgängerfurt zusätzlich ein gelbes Blinklicht in großer Ausführung (Ø 300mm) geschaltet. Dieses Blinklicht verdeutlicht den Vorrang der zu Fuß Gehenden gegenüber den Rechtsabbiegern. Die Grünzeiten sind so bemessen, dass zu Fuß Gehende mit normaler Gehgeschwindigkeit nahezu die komplette Furt überqueren können. Auch zu Fuß Gehende, die in der letzten Grünsekunde die Furt betreten, bevor das Rotsignal aufleuchtet, können diese noch gefahrlos überqueren. Dies wird durch die sogenannte Räumzeit sichergestellt. Andere Verkehrsströme, die die Fußgängerfurt kreuzen, können frühestens nach Ablauf der Räumzeit an der Fußgängerfurt eintreffen. In Frankfurt am Main wird, insbesondere mit Blick auf Kinder und ältere Menschen, die Geschwindigkeit des Fußverkehrs statt mit nach Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) maximal zulässigen 1,5m/s stets mit 1,2m/s, bei Fußgängerampeln im Bereich von Einrichtungen für ältere Mitbürger auch mit 1,0m/s bemessen. Um den Abfluss des Verkehrs in nördliche Richtung zu gewährleisten, überwacht die Städtische Verkehrspolizei die Eckenheimer Landstraße mehrmals wöchentlich. Im Rahmen der Kontrollen werden festgestellte Parkverstöße nach pflichtgemäßem Ermessen geahndet. Dennoch kann die Überwachung aufgrund der vielfältigen Aufgabengebiete der Städtischen Verkehrspolizei nicht rund um die Uhr erfolgen. Zur Verdeutlichung des Halteverbots in diesem Bereich, wird daher zusätzlich direkt im Anschluss an die Kreuzung, hinter der Fußgängerfurt das Verkehrszeichen (VZ) 283-10 (Absolutes Haltverbot Anfang) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) angebracht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2016OFOF 198/10Mehr Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren der Eckenheimer Landstraße/des Marbachweg bei Fußgängerinnen-Grün/Fußgänger-GrünOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Januar 2017OFOF 212/10Mehr Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren der Eckenheimer Landstraße/MarbachwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2017OMOM 1252Mehr Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren der Eckenheimer Landstraße/MarbachwegDirektanregung
- 9. Juni 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1062Mehr Sicherheit für die Frußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren der Eckenheimer Land-straße/ MarbachwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab