Mehr Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren der Eckenheimer Landstraße/Marbachweg
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2017, OM 1252 entstanden aus Vorlage: OF 212/10 vom 30.01.2017
Betreff: Mehr Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren der Eckenheimer Landstraße/Marbachweg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Überquerung der Eckenheimer Landstraße in Höhe der Hausnummer 252 fußgängerinnen- bzw. fußgängerfreundlicher gestaltet werden kann. Die Überquerung der Eckenheimer Landstraße nördlich des Marbachwegs (jeweils gegenüber befindet sich ein Friseurladen) ist oftmals kaum möglich.
Begründung: Häufig fahren fünf bis sechs Autos, die von der Innenstadt/Nordend/Alleenring kommend auf der Eckenheimer Landstraße in Richtung Norden, z. B. zur Jean-Monnet-Straße, fahren wollen, bei der kurz gehaltenen Grünphase für Fußgängerinnen und Fußgänger durch, da sie sonst die Kreuzung blockieren würden. Dies kommt deshalb zustande, da die zwei Geradeausspuren der Eckenheimer Landstraße in den Norden in Höhe Postbank/Blumenladen direkt hinter der Überquerung des Marbachwegs zu einer Spur werden (die dritte Spur ist die Rechtsabbiegerspur) und dort zudem - in Höhe Marbachweg bis Porthstraße (bei den Häusern des "roten Blocks") und auf der Eckenheimer Landstraße im Bereich der Verengung - direkt auf der Straße geparkt wird. Die Rechtsabbieger-Pkws, die ebenfalls Richtung Jean-Monnet-Straße fahren wollen, vom Osten des Marbachwegs kommend - etwa von der Homburger Landstraße, Gießener Straße, Feuerwehrzentrum - haben ebenfalls, zeitgleich mit den Fußgängerinnen und Fußgängern, die die nördliche Seite der Eckenheimer Landstraße überqueren wollen, um zu den U-Bahn-Haltestellen der U 5 zu gelangen bzw. von der U 5 kommend zur Bushaltestelle der Buslinie 34 zu gelangen, Grün. Seitdem die Haltestelle "Eckenheimer Landstraße/Marbachweg" weggefallen ist, wird die Fußgängerquerung zu den U 5-Haltestellen "Marbachweg-Sozialzentrum" wesentlich häufiger frequentiert. Es entstehen für die Fußgängerinnen und Fußgänger - gerade auf dem Weg von oder zur U 5 - häufig sehr gefährliche Situationen, da die Fußgängerinnen- und Fußgängerampel ein sehr kurzes Grün aufweist, dass es selbst Radfahrende kaum schaffen, bei Grün über die Eckenheimer Landstraße zu gelangen. Die bereits vorhandene Fußgängerinnen- und Fußgänger-Warnblinkanlage ist etwa in Höhe der Schienen (zum oder vom Depot) installiert und kann oder wird aufgrund der brisanten Verkehrsgegebenheiten von den Pkws oder auch Fahrradfahrenden, aus dem östlichen Bereich kommend, nicht wahrgenommen. Anlage Anlage 1_Karte (ca. 1,4 MB) Anlage 2_Karte_mit_Zeichnung (ca. 1,6 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2016OFOF 198/10Mehr Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren der Eckenheimer Landstraße/des Marbachweg bei Fußgängerinnen-Grün/Fußgänger-GrünOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Januar 2017OFOF 212/10Mehr Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren der Eckenheimer Landstraße/MarbachwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2017Sie sind hierOMOM 1252Mehr Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren der Eckenheimer Landstraße/MarbachwegDirektanregung
- 9. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 1062Mehr Sicherheit für die Frußgängerinnen und Fußgänger beim Überqueren der Eckenheimer Land-straße/ MarbachwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats