Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1059
Betreff: Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee Die Verkehrszählung hat ergeben, dass eine Lichtsignalanlage in der Liederbacher Straße Höhe Hermann-Waibel-Allee installiert werden kann. Deshalb wurde die dafür erforderliche bauliche Maßnahme in die Vormerkliste zur Erstellung neuer Lichtsignalanlagen aufgenommen. Die Vormerkliste wird mit Prioritäten für eine Umsetzung versehen, da nur eine begrenzte Anzahl von Lichtsignalanlagen pro Jahr umgebaut bzw. erweitert werden kann. Ein wesentlicher Faktor für die Prioritätenbildung ist die Verkehrssicherheit. Je nachdem, welche Signalanlagen auf der Vormerkliste stehen und welche Arbeiten an diesen Signalanlagen durchgeführt werden sollen, kann die Anzahl der aus der Vormerkliste umzusetzenden Signalanlagen pro Jahr schwanken. Daher kann kein konkreter Umsetzungszeitpunkt für die in dieser Anregung genannte Signalanlage genannt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2015OFOF 1505/6Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-AlleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2015OMOM 4648Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-AlleeDirektanregung
- 5. Februar 2016STST 268Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-AlleeStellungnahme
- 22. August 2016Sie sind hierSTST 1059Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-AlleeStellungnahme
- 21. März 2018OFOF 654/6Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-AlleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. April 2018OMOM 2960Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-AlleeDirektanregung
- 10. August 2018Antwort des Magistrats · nach 147 WochenSTST 1567Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-AlleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab