Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee
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Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 268
Betreff: Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-Allee Vorläufige Stellungnahme: Die Verkehrszählung wurde durchgeführt. Sobald die ermittelten Daten vorliegen, kann über weiteren Maßnahmen entschieden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2015OFOF 1505/6Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-AlleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2015OMOM 4648Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-AlleeDirektanregung
- 5. Februar 2016Sie sind hierSTST 268Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-AlleeStellungnahme
- 22. August 2016STST 1059Fußgängerüberweg in der Liederbacher Straße in Höhe Hermann-Waibel-AlleeStellungnahme
- 21. März 2018OFOF 654/6Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-AlleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. April 2018OMOM 2960Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-AlleeDirektanregung
- 10. August 2018Antwort des Magistrats · nach 147 WochenSTST 1567Lichtsignalanlage Hermann-Waibel-AlleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab