Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei Starkregenereignissen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates zur Gefährdung durch Hochwasser bei Starkregenereignissen zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Komplexität der Thematik kann die Antwort nicht fristgerecht erfolgen, eine umfassende Prüfung wird jedoch zeitnah nachgereicht.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Der Magistrat bedauert, die Anregung des Ortsbeirates nicht innerhalb der angegebenen Frist beantworten zu können und wird nach abgeschlossener Prüfung umgehend berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2021OFOF 45/13Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei StarkregenereignissenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Januar 2022OFOF 49/13Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei StarkregenereignissenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Januar 2022OMOM 1415Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei StarkregenereignissenDirektanregung
- 29. April 2022Sie sind hierSTST 1057Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei StarkregenereignissenStellungnahme
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1384Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei StarkregenereignissenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab