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Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei Starkregenereignissen

Vorlagentyp: STMagistrat
30 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Gefährdung durch Hochwasser und Starkregen in Nieder-Erlenbach. Es wird festgestellt, dass die Hochwassergefahr gering ist und die Schaffung von Retentionsraum nicht verfolgt wird. Die Stadt plant, die Starkregengefahrenkarten auszuwerten und die Bürger zur Eigenverantwortung zu ermutigen.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Bei der Ursache von Überflutungen ist grundsätzlich zwischen Hochwasser und Starkregen zu unterscheiden, wobei die Grenzen hier fließend sind. So kann aus ergiebigen, langanhaltenden Niederschlägen und/oder Schneeschmelze ein Hochwasser resultieren. Dieses tritt dann in der Regel im Nahbereich von Gewässern auf und die Hochwasserwelle ist eher langgezogen. Bei Fließgewässern mit großen Einzugsgebieten ist hierdurch meistens eine Vorwarnzeit von mehreren Stunden bis Tagen gegeben. Vom Land Hessen werden Überflutungsflächen für ein 100-jährliches Hochwasserereignis ermittelt und rechtskräftig in Überschwemmungsgebietskarten festgesetzt. Aus den Karten lässt sich die Betroffenheit durch potenzielle Überflutungen bei Hochwasser ablesen. Zudem existieren für ausgewählte Fließgewässer zusätzlich Hochwasserrisikomanagementpläne.

Aus lokalen, zeitlich kurz begrenzten und heftigen Starkniederschlägen können Überflutungen unmittelbar dort entstehen, wo der Regen fällt und signifikante Oberflächenabflüsse auslöst. Die Gefahren resultieren hier primär aus stark versiegelten Flächen und wirken sich direkt auf den Siedlungsraum aus. Starkregenereignisse können aber auch dazu führen, dass in kleineren Gewässern die Wasserstände schnell ansteigen und Überflutungen bei Unterliegern entstehen. Hier ist aufgrund des plötzlichen Auftretens großer Niederschlagsmengen so gut wie keine Vorwarnzeit gegeben. Die im Herbst 2021 im Geoportal veröffentlichten Starkregengefahrenkarten für Frankfurt am Main (https://geoportal.frankfurt.de/starkregen) liefern flächendeckende Informationen zu potenziellen Überflutungsgefahren und somit die Grundlage, um liegenschaftsbezogene Risikovorsorge zu betreiben.

Für den Erlenbach existiert eine vom Regierungspräsidium Darmstadt rechtskräftig festgesetzte Überschwemmungsgebietskarte. Im Stadtteil Nieder-Erlenbach liegt im Vergleich zu anderen Stadtteilen bzw. Gewässersystemen im Frankfurter Stadtgebiet eine eher geringe Betroffenheit bei Hochwasser vor. Lediglich vereinzelte Gebäude liegen innerhalb des Überschwemmungsgebietes. Insgesamt liegt demnach in Nieder-Erlenbach für ein 100-jährliches Hochwasser bereits ein hohes Schutzniveau vor. Daher wird die Schaffung von Retentionsraum für ein Hochwasser des Erlenbachs derzeit nicht verfolgt.

Die Starkregengefahrenkarten weisen innerhalb der Gemarkung Nieder-Erlenbach mehrere signifikante potenzielle Fließwege und Überflutungsflächen aus, die teilweise durch den Erlenbach abgeleitet werden. Das Umweltamt ist gerne bereit, die Starkregengefahrenkarten für den Ortsbezirk 13 in einer Sitzung des Ortsbeirats vorzustellen.

Aktuell befasst sich die Stadt mit der Auswertung und Priorisierung der kritischen Bereiche aus den Starkregengefahrenkarten und der zukünftigen Abarbeitung. Die Aufgaben zur Prävention der Gefahren, die aus extremen Starkregen resultieren, stellen eine Herausforderung für alle Beteiligten dar. Im Sinne der kommunalen Gemeinschaftsaufgabe Starkregenvorsorge sind nicht nur die städtischen Ämter in der Pflicht, sondern gleichermaßen Bürger*innen, Gewerbetreibende etc. Grundstückseigentümer*innen sind auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (§ 5 Abs. 2) zum eigenverantwortlichen Schutz verpflichtet. Bei Starkregenereignissen kommt es, neben dem Wasserrückhalt in der Fläche, vorrangig auf den Objektschutz der einzelnen Liegenschaft an. Erkenntnisse aus Starkregenereignissen der letzten Jahre zeigen, dass viele Schäden durch funktionierende Rückstausicherungen, intakte Grundstücksentwässerungsleitungen, kleine Aufmauerungen oder andere einfache Maßnahmen hätten vermieden werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. November 2021OFOF 45/13Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei StarkregenereignissenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 3. Januar 2022OFOF 49/13Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei StarkregenereignissenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 18. Januar 2022OMOM 1415Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei StarkregenereignissenDirektanregung
  4. 29. April 2022STST 1057Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei StarkregenereignissenStellungnahme
  5. 13. Juni 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 Wochen
    STST 1384Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei Starkregenereignissen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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