Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei Starkregenereignissen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Gefährdung durch Hochwasser in Nieder-Erlenbach zu prüfen und alle Möglichkeiten zur Schaffung von Retentionsräumen zu nutzen. Dies ist notwendig, um die Auswirkungen von Starkregenereignissen zu minimieren und die Sicherheit der Ortslage zu erhöhen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat der Stadt Frankfurt aufzufordern, im Zusammenhang mit Starkregenereignissen in Nieder-Erlenbach wie auch im Einzugsgebiet des Erlenbachs zu prüfen, inwieweit
- alle Retentionsräume zur Zurückhaltung von Hochwasser auf Nieder-Erlenbacher Gemarkung voll genutzt und
- weitere Möglichkeiten der Retentionsraumschaffung für den Erlenbach in Abstimmung mit den oberhalb liegenden Kommunen ausgeschöpft werden können.
Das Ergebnis ist in einer Sitzung des Ortsbeirates zusammen mit der neuen Starkregengefahrenkarte vorzustellen.
Begründung
Der Klimawandel bedingt immer öfter heftige Starkregen, die punktuell Niederschläge hervorrufen, deren Hochwasserauswirkungen noch nicht kartografisch dargestellt wurden. Ende Oktober wurde durch den Magistrat eine neue Starkregengefahrenkarte der Stadt Frankfurt vorgestellt (FNP vom 27.10.2021), die auch eine Gefährdung der Ortslage in Nieder-Erlenbach zeigt. Um eine zusätzliche Gefahr durch ergiebige Niederschläge im Einzugsgebiet des Erlenbachs (Taunus) zu verringern, müssen alle Möglichkeiten der Retentionsraumschaffung genutzt werden um den Abfluss des Erlenbachs bei drohendem Hochwasser zu reduzieren. Das Retentionsraumkataster des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie weist hierzu ein Potential von 15.300 m3 bei einem Hochwasser größer einem hundertjährigen Hochwasser aus, das noch nicht genutzt wird (www.hlnug.de/hochwasser/Retentionsraumkataster).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2021OFOF 45/13Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei StarkregenereignissenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Januar 2022Sie sind hierOFOF 49/13Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei StarkregenereignissenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Januar 2022OMOM 1415Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei StarkregenereignissenDirektanregung
- 29. April 2022STST 1057Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei StarkregenereignissenStellungnahme
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1384Gefährdung innerhalb der Ortslage von Nieder-Erlenbach durch Hochwasser bei StarkregenereignissenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme