Erhalt des Kirchengebäudes St. Christophorus
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung zur Erhaltung des Kirchengebäudes St. Christophorus reagiert. Es wird um Verständnis gebeten, dass die Stellungnahme aufgrund interner Abstimmungen noch nicht erfolgen konnte.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist gehalten, auf Anregungen bzw. Anfragen der Ortsbeiräte innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist eine Stellungnahme an den Ortsbeirat abzugeben.
Der Magistrat bittet jedoch um Verständnis, dass noch Abstimmungsbedarf innerhalb der Dezernate besteht. Die Stellungnahme zu dem genannten Auskunftsersuchen konnte daher noch nicht erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2022OFOF 445/10Erhalt der Kirche St. Christophorus hier: Einsatz des MagistratsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. November 2022OMOM 3073Erhalt des Kirchengebäudes St. Christophorus hier: Einsatz des MagistratsDirektanregung
- 15. Mai 2023Sie sind hierSTST 1054Erhalt des Kirchengebäudes St. ChristophorusStellungnahme
- 20. November 2023Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 2335Erhalt des Kirchengebäudes St. Christophorus hier: Einsatz des MagistratsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab