Erhalt des Kirchengebäudes St. Christophorus hier: Einsatz des Magistrats
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu prüfen, um den Erhalt des Kirchengebäudes St. Christophorus zu sichern. Dies geschieht im Kontext der begrenzten Einflussmöglichkeiten der Kommunalpolitik. Das erwartete Ergebnis ist eine umfassende Berichterstattung des Magistrats über mögliche Schritte zur Erhaltung der Kirche.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Ortsbeirat 10 hat sich mehrfach für den Erhalt des Kirchengebäudes St. Christophorus ausgesprochen. Ihm ist bekannt, dass die entsprechenden Einflussmöglichkeiten der Kommunalpolitik auf den Erhalt der Kirche begrenzt sind. Umso mehr hofft der Ortsbeirat 10 darauf, dass der Magistrat immerhin diese Möglichkeiten vollumfassend nutzt.
Als Beispiele seien hier genannt:
- Einwirkung auf das entscheidende Bistum;
- Verzicht auf vorauseilende Gedankenspiele oder gar Planungen des Magistrats, die dem Erhalt der Kirche entgegenstehen würden.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er gedenkt, dem in Preungesheim und anderen Stadtteilen stark zum Ausdruck gebrachten Wunsch nach dem Erhalt des Kirchengebäudes St. Christophorus in Zukunft Sorge zu tragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2022OFOF 445/10Erhalt der Kirche St. Christophorus hier: Einsatz des MagistratsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. November 2022Sie sind hierOMOM 3073Erhalt des Kirchengebäudes St. Christophorus hier: Einsatz des MagistratsDirektanregung
- 15. Mai 2023STST 1054Erhalt des Kirchengebäudes St. ChristophorusStellungnahme
- 20. November 2023Antwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 2335Erhalt des Kirchengebäudes St. Christophorus hier: Einsatz des MagistratsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 10-1