Erhalt des Kirchengebäudes St. Christophorus hier: Einsatz des Magistrats
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Zusammenfassung
Der Magistrat befürwortet den Erhalt des Kirchengebäudes St. Christophorus, da eine langfristige Nutzung als Fläche für den Gemeinbedarf gesichert werden soll. Es besteht jedoch kein Bedarf seitens des Bistums, und der Magistrat hat keine Möglichkeiten, auf das Bistum einzuwirken.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Das Grundstück der St. Christophorus Gemeinde, An den Drei Steinen 42-42d liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans NO 61a Nr 1, rechtskräftig seit 1974. Für den entsprechenden Bereich sind als bauliche Nutzung Baugrundstücke für den Gemeinbedarf festgesetzt mit der Zweckbestimmung "Kirche".
Aktuell besteht von Seiten des Bistums kein Bedarf mehr zur Nutzung des Grundstücks. Eine Änderung des Bebauungsplans wird nicht angestrebt, da eine langfristige Nutzung der Liegenschaft als Fläche für den Gemeinbedarf vorgesehen bzw. gesichert werden soll.
Eine zukünftige Nutzung, die den Erhalt des Kirchengebäudes vorsieht, wird aus Sicht des Magistrats positiv bewertet. Möglichkeiten zum Einwirken auf das entscheidende Bistum zum Erhalt des Kirchengebäudes bestehen seitens des Magistrats jedoch nicht.
Der Magistrat hat Bauvorhaben auf der Grundlage des bestehenden Baurechts zu beurteilen. Bisher wurde für die Liegenschaft kein Abrissantrag gestellt. Eine Befreiung von der Festsetzung für den Gemeinbedarf wurde zudem in erfolgten Bauberatungen nicht in Aussicht gestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Oktober 2022OFOF 445/10Erhalt der Kirche St. Christophorus hier: Einsatz des MagistratsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. November 2022OMOM 3073Erhalt des Kirchengebäudes St. Christophorus hier: Einsatz des MagistratsDirektanregung
- 15. Mai 2023STST 1054Erhalt des Kirchengebäudes St. ChristophorusStellungnahme
- 20. November 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 56 WochenSTST 2335Erhalt des Kirchengebäudes St. Christophorus hier: Einsatz des MagistratsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab