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Kulturcampus - Finanzierung des Zentrums der Künste

Vorlagentyp: STMagistrat
29 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Grundlage für die Realisierung des Zentrums der Künste geschaffen und die Finanzierung für den Doppelhaushalt 2024/25 angemeldet. Es gibt verschiedene Modelle für die Trägerschaft, wobei die Stadt und das Land Hessen eine Verantwortung zur Unterstützung der Fördernehmer haben.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Abstimmungen über die Form des Wettbewerbs sowie die Trägerschaft des Zentrums der Künste zwischen Stadt Frankfurt am Main, Land Hessen und ABG Frankfurt Holding laufen derzeit, der Magistrat hat unabhängig davon bereits die Grundlage für die Realisierung des südlichen Teils des Zentrums der Künste (Frankfurt LAB) geschaffen, indem es die entsprechenden Mittel für den Doppelhaushalt 2024/25 angemeldet hat.

Die Auslobung des gemeinsamen Wettbewerbs ist nach dem bisherigen Abstimmungsstand städtischerseits finanziert. Darüber hinaus wurden seit 2018 in intensiver Zusammenarbeit mit den künftigen institutionellen Nutzerinnen und Nutzern des Zentrums der Künste Bedarfe erhoben und sinnvoll miteinander zu einem Raumprogramm verknüpft sowie die fachlichen Vorbereitungen für die Auslobung getroffen. Die Kosten in Höhe von rund 300.000 Euro wurden allein vom Etat des Dezernats Kultur und Wissenschaft getragen. Offen ist weiterhin, in welcher Weise sich das Land Hessen an dem bislang paritätisch getragenen Theaterbau beteiligen sollte.

Für die Trägerschaft des Zentrums der Künste eröffnen sich mehrere Möglichkeiten. Ein mögliches Szenario ist das Mietmodell in Kooperation mit der ABG Frankfurt Holding. Dabei würde die ABG das Zentrum der Künste errichten und im Anschluss an die Nutzerinnen und Nutzer vermieten. Die Institutionen, die etwa zu gleichen Teilen Förderempfänger der Stadt Frankfurt und des Landes Hessen sind, benötigten eine entsprechende Erhöhung ihres Zuschusses, um die Miete tragen zu können. Die mehrfach seitens des Magistrats formulierte Frage, ob das Land Hessen zu einem solchen Schritt bereit wäre, blieb bislang unbeantwortet. Eine andere Möglichkeit wäre die Errichtung des Zentrums der Künste durch die Stadt selbst. Der Magistrat sieht unabhängig davon, welche der Varianten letztlich zum Tragen kommt, eine Verantwortung seitens Stadt und Land, die Fördernehmer bei der Realisierung der einzigartigen Möglichkeiten, die das Zentrum der Künste eröffnet, entsprechend der derzeitigen Aufteilung der Förderungen zu unterstützen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Oktober 2022OFOF 500/2Kulturcampus – Finanzierung des Zentrums der KünsteOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. November 2022OMOM 3102Kulturcampus - Finanzierung des Zentrums der KünsteDirektanregung
  3. 5. Mai 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 Wochen
    STST 1027Kulturcampus - Finanzierung des Zentrums der Künste
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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