Mehr Abstand, mehr Stände und mehr Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden können
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Erweiterung des Erzeugermarktes an der Konstablerwache abgelehnt, da die Sicherheitsanforderungen und der Brandschutz nicht gewährleistet sind. Insbesondere sind die Abstände zwischen Marktständen und Gebäuden zu gering, was die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge gefährdet. Die Entscheidung zielt darauf ab, die Sicherheit der Anwohner und Marktbesucher zu gewährleisten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Fahrgasse — 11 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Spielstraße am Schönhofpark12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Klare Regeln statt Schilderchaos – Verkehrsberuhigten Bereich in der Fahrgasse sinnvoll gestalten06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- „Blühendes Band“ zur Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt25.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Fahrgasse per E-MailStellungnahme des Magistrats
Der Teilabschnitt der Fahrgasse zwischen Töngesgasse und Reineckstraße ist verkehrsrechtlich als Fußgängerzone ausgewiesen. Zum Be- und Entladen ist die Verkehrsfläche in der Zeit von 5-11 h für Anlieferungsverkehr freigegeben. Auch als Zufahrt für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Erzeugermarktes an der Konstablerwache ist die Fahrgasse für die funktionierende, eingespielte Marktlogistik von zentraler Bedeutung. Auf dem westlichen ehemaligen Fahrstreifen der Fahrgasse befinden sich festinstallierte Fahrradabstellbügel, wodurch die Fahrbahnbreite als solches auf rund 5 Meter eingeschränkt wird. Auf der östlichen Seite ist die Zufahrt zu privaten Kfz-Stellplätzen zu berücksichtigen. Da der notwendige zweite Rettungsweg für die Bewohnerinnen und Bewohner der angrenzenden mehrgeschossigen Liegenschaften in der Fahrgasse und der Reineckstraße über die Leitern der Feuerwehr sichergestellt wird, muss die volle Straßenbreite als Aufstellfläche für Hubrettungsfahrzeuge zur Verfügung stehen. Im Bereich der Reineckstraße enden diverse Rettungswege aus den Gebäuden der dortigen Verkaufsstätten, Zeil 71-75 und Zeil 65/69. Die Zufahrt für Großfahrzeuge der Rettungsdienste muss jederzeit uneingeschränkt gewährleistet sein. Zusätzlich besteht in der Reineckstraße das Problem, dass der Abstand zwischen Marktständen und Gebäuden zu gering ausfallen würde. Zu- oder Durchfahrten von Straßen, Fahrwegen und Fußgängerzonen dürfen mit Aufbauten, Tischen, Bänken sowie ständigen Einrichtungen nur so belegt werden, dass eine möglichst geradlinige lichte Durchfahrtsbreite von mindestens 3,50 m für die Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge verbleibt. Die erforderliche Durchfahrtsbreite darf nicht durch aufgeklappte Vordächer eingeschränkt werden. Die mögliche Nutzfläche an Fahrgasse und Reineckstraße ist unter den Aspekten des Brandschutzes für einen regelmäßigen Wochenmarktbetrieb unzureichend dimensioniert. Ferner sind die nötigen Stromanschlüsse am Standort nicht mit angemessenen Mitteln zu generieren. Der Magistrat hält aufgrund der geschilderten Umstände eine Erweiterung des Erzeugermarktes in diesem Bereich nicht für genehmigungsfähig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2021OFOF 1552/1Mehr Abstand, mehr Stände und mehr Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden könnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Februar 2021OMOM 7312Mehr Abstand, mehr Stände und mehr Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden könnenDirektanregung
- 7. Mai 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1027Mehr Abstand, mehr Stände und mehr Fläche für den Erzeugermarkt Konstablerwache, Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden könnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab