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Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen Grünanlagen

Vorlagentyp: STMagistrat
6 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 1022

Betreff: Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen Grünanlagen Der Buchsbaumzünsler ist unter den Schmetterlingen ein Neozoon, d. h. eine Tierart, die sich seit ungefähr 2006 in Deutschland vermutlich als Folge von Handel mit befallenen Pflanzen ausbreitet. Die Raupen dieses Schmetterlings fressen Buchsbäume soweit ab, dass die ganze Pflanze absterben kann. Eine Dezimierung auf natürlichem Wege, z. B. durch Fraßfeinde findet bisher kaum statt. Für Mensch und Tier sind der Buchsbaumzünsler und seine Raupen nicht gesundheitsgefährdend. Dies vorausgeschickt nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Eine Eindämmung des Buchsbaumzünslers sowohl mit chemischen als auch mit umweltverträglichen biologischen Mitteln wäre nur mit erheblichem Aufwand darstellbar. Der Einsatz derartiger Mittel müsste mehrfach im Jahr wiederholt werden, da es je nach Witterungsverlauf zu wiederholten Eiablagen auf den Wirtspflanzen kommt und keines der bisher bekannten Mittel dauerhaft über eine Vegetationsperiode wirkt. Dieser Aufwand ist auf Dauer finanziell und personell nicht leistbar. Der Magistrat beabsichtigt daher, nach und nach den Buchsbaum durch Ilex crenata (Löffel-Ilex) zu ersetzen. Dieser Kleinstrauch ähnelt in Blatt- und Wuchsform sehr stark dem Buchsbaum und wird daher häufig auch als Buchs-Ilex benannt. Gleichzeitig wird der Magistrat die weitere Entwicklung zu dieser Problematik verfolgen, da es in Fachkreisen erste, vage Hinweise auf besondere Buchsbaum- sorten gibt, die möglicherweise vom Buchsbaumzünsler geringer bis gar nicht befallen werden sollen. Wissenschaftliche Belege dazu gibt es aktuell dazu jedoch noch nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Mai 2015OFOF 940/9Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen GrünanlagenOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 28. Mai 2015OMOM 4218Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen GrünanlagenDirektanregung
  3. 10. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 6 Wochen
    STST 1022Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen Grünanlagen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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