Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen Grünanlagen
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Anregung an den Magistrat vom 28.05.2015, OM 4218 entstanden aus Vorlage: OF 940/9 vom 28.05.2015
Betreff: Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen Grünanlagen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er ein umweltverträgliches Bekämpfungsmittel wie zum Beispiel "Raupenfrei Xentari" des Herstellers Neudorff, das auf einem biologischen Toxin mit de m Wirkstoff Bacillus thuringiensis beruht und keine Gefahr für Bienen bedeutet, einsetzen kann. Ein alternatives Bekämpfungsmittel ist zum Beispiel "Calypso" der Bayer AG.
Begründung: Im Ortsbezirk 9 sind Buchsbäume beziehungsweise Buchsbaumhecken in verschiedenen öffentlichen Bereichen stark betroffen. Dies gilt zum Beispiel für den Grünbereich des Platzes Am Weißen Stein, dort sind Teile der Buchsbaumhecken bereits abgestorben. Laut Auskunft aus dem Grünflächenamt ist dort festgelegt, dass kein Gift gespritzt wird. Nur stehen, wie bereits erwähnt, auch Mittel auf biologischer Basis zur Verfügung. Diese sind offiziell zum Vertrieb zugelassen und werden zumindest im privaten Bereich auch angewandt. Andererseits bekämpft das Grünflächenamt insbesondere im Stadtwald den Eichenprozessionsspinner mehr oder minder massiv durch das Besprühen von zum Tode der Raupen führenden (giftigen) Mitteln. Sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, entsteht nicht nur biologischer, sondern wegen der erforderlichen Neupflanzungen auch finanzieller Schaden in nicht unbedeutender Höhe. Deshalb ist für Gegenmaßnahmen Eile geboten! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2015OFOF 940/9Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen GrünanlagenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 28. Mai 2015Sie sind hierOMOM 4218Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen GrünanlagenDirektanregung
- 10. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 6 WochenSTST 1022Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen GrünanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats