Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen Grünanlagen

Vorlagentyp: OFFDP
6 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

öffentlichen Grünanlagen Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum er auch keine umweltverträgliche Bekämpfungsmittel, wie z. B. "Raupenfrei Xentari" des Herstellers Neudorff, das auf einem biologischen Toxin mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis beruht und keine Gefahr für Bienen bedeutet, einsetzt. Ein alternatives Bekämpfungsmittel ist z. B. "Calypso" der Bayer AG. Begründung: Im Ortsbezirk 9 sind Buchsbäume bzw. Buchsbaumhecken in verschiedenen öffentlichen Bereichen stark betroffen. Dies gilt z. B. für den Grünbereich des Platzes Am Weißen Stein. Dort sind Teile der Buchsbaumhecken bereits abgestorben. Laut Auskunft aus dem Grünflächenamt ist dort festgelegt, dass kein Gift gespritzt wird. Nur stehen, wie bereits erwähnt, auch Mittel auf biologischer Basis zur Verfügung. Diese sind offiziell zum Vertrieb zugelassen und werden zumindest im privaten Bereich auch angewandt. Und andererseits bekämpft das Grünflächenamt insbesondere im Stadtwald den Eichen-Prozessionsspinner mehr oder minder massiv durch das Besprühen von zum Tode der Raupen führenden (giftigen) Mitteln. Sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, entsteht nicht nur biologischer sondern wegen der erforderlichen Neupflanzungen auch finanzieller Schaden in nicht unbedeutender Höhe. Deshalb ist für Gegenmaßnahmen Eile geboten!

Inhalt

Antrag vom 28.05.2015, OF 940/9

Betreff: Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen Grünanlagen Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, warum er auch keine umweltverträgliche Bekämpfungsmittel, wie z. B. "Raupenfrei Xentari" des Herstellers Neudorff, das auf einem biologischen Toxin mit dem Wirkstoff Bacillus thuringiensis beruht und keine Gefahr für Bienen bedeutet, einsetzt. Ein alternatives Bekämpfungsmittel ist z. B. "Calypso" der Bayer AG.

Begründung: Im Ortsbezirk 9 sind Buchsbäume bzw. Buchsbaumhecken in verschiedenen öffentlichen Bereichen stark betroffen. Dies gilt z. B. für den Grünbereich des Platzes Am Weißen Stein. Dort sind Teile der Buchsbaumhecken bereits abgestorben. Laut Auskunft aus dem Grünflächenamt ist dort festgelegt, dass kein Gift gespritzt wird. Nur stehen, wie bereits erwähnt, auch Mittel auf biologischer Basis zur Verfügung. Diese sind offiziell zum Vertrieb zugelassen und werden zumindest im privaten Bereich auch angewandt. Und andererseits bekämpft das Grünflächenamt insbesondere im Stadtwald den Eichen-Prozessionsspinner mehr oder minder massiv durch das Besprühen von zum Tode der Raupen führenden (giftigen) Mitteln. Sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, entsteht nicht nur biologischer sondern wegen der erforderlichen Neupflanzungen auch finanzieller Schaden in nicht unbedeutender Höhe. Deshalb ist für Gegenmaßnahmen Eile geboten!Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Mai 2015Sie sind hier
    OFOF 940/9Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen Grünanlagen
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 28. Mai 2015OMOM 4218Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen GrünanlagenDirektanregung
  3. 10. Juli 2015Antwort des Magistrats · nach 6 WochenSTST 1022Bekämpfung der Buchsbaumzünsler in öffentlichen GrünanlagenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 41 · 28.05.2015
TO I, TOP 25
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4218 2015 Die Vorlage OF 940/9 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung an den Magistrat beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen