Überprüfung der Fußgängergrünzeit am Eschenheimer Tor
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Eschenheimer Tor — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 06.10.2026.
- Goepfert-Brunnen am Eschenheimer Tor instand setzen und wieder in Betrieb nehmen06.10.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Housing First und medizinische Versorgung für obdachlose Menschen ausbauen25.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Wohnungs- und Obdachlosigkeit nehmen in Frankfurt weiter zu. Bereits die Unterbringung obdachloser Menschen in der B-Ebe20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Eschenheimer Tor per E-MailInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 101
Betreff: Überprüfung der Fußgängergrünzeit am Eschenheimer Tor Bei der Kreuzung am Eschenheimer Turm handelt es sich um einen besonders hochbelasteten Bereich. Hier ist es besonders schwierig, allen Verkehrsteilnehmern gerecht zu werden. Zu Fuß Gehende, die eine ampelgeregelte Kreuzung überqueren wollen, nehmen die Grünzeit häufig als zu kurz bemessen wahr. Die Grünzeiten werden jedoch nach den in ganz Deutschland einheitlich geltenden "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA) bemessen. Danach wird die Zeit, die zu Fuß Gehenden zum Überqueren der Fahrbahn zur Verfügung steht, in Abhängigkeit von der Fahrbahnbreite, grundsätzlich gleich geregelt. Die Grünzeiten für zu Fuß Gehende werden nach den RiLSA so bemessen, dass Personen, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Zu Fuß Gehende, die sich beim Wechsel von Grün auf Rot bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Das Fußgängergrün hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden soll, um die Straße sicher zu überqueren. Nach Ende dieser Freigabezeit wird die so genannte Fußgängerschutzzeit gestartet, d. h. eine Art Zwischenzeit, in der der Kfz-Verkehr noch kein Grün erhält. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt. Fahrzeuge, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten in diesem Zeitraum keine Freigabe. Im Ergebnis können also zu Fuß Gehende die Fahrbahn stets sicher überqueren, selbst wenn sie erst in der letzten Sekunde der Grünzeit loslaufen. Die Fußgängerschutzzeit stellt sicher, dass die Fahrbahn von querendem Fußgängerverkehr frei ist, bevor der Kfz-Verkehr Grün erhalten kann. Im Bewusstsein, dass Qualität und Sicherheit des Zu-Fuß-Gehens ein hohes Gut darstellen, wird die Geschwindigkeit des Fußverkehrs in Frankfurt am Main (insbesondere mit Blick auf Kinder und ältere Menschen) stets mit 1,2 m/s, anstatt nach den RiLSA mit maximal zulässigen 1,5 m/s bemessen. Die Grünzeit an der vom Ortsbeirat angesprochenen Lichtsignalanlagen ist entsprechend den vorgenannten Eckwerten durchaus angemessen. Das sichere Überqueren des Überweges wird allen zu Fuß Gehenden gestattet, bevor die PKW Grün erhalten und starten können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2015OFOF 670/1Überprüfung der Fußgängergrünzeiten am Eschenheimer TorOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. Oktober 2015OMOM 4600Überprüfung der Fußgängergrünzeit am Eschenheimer TorDirektanregung
- 15. Januar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 101Überprüfung der Fußgängergrünzeit am Eschenheimer TorStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab