Baustellenmanagement im Nordend
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Thema Stadtplanung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2016, OM 931 entstanden aus Vorlage: OF 115/3 vom 22.10.2016
Betreff: Baustellenmanagement im Nordend Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass an durch Baustellen veranlassten temporären Park- und Halteverboten Kopien der entsprechenden Genehmigungsschreiben der Stadt für alle sichtbar an den Schildern angebracht werden und dies auch regelmäßig zu überprüfen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, bei Einschränkungen im Bereich von Bewohnerparken eine entsprechende Anzahl an Bewohnerparkplätzen in freien Parkbereichen in fußl äufiger Entfernung ersatzweise auszuweisen.
Begründung: Der Aus- und Wildwuchs von Parkbeschränkungen durch Bau- und Renovierungsmaßnahmen (nicht nur) im Nordend nimmt Überhand. Teilweise bestehen Absperrungen über Monate, ohne dass Bautätigkeit ersichtlich ist. Für die betroffenen Anwohner ist eine Transparenz über die genehmigte Tätigkeit und den genehmigten Zeitraum von großem Interesse. Außerdem gehen regelmäßig Bewohnerparkplätze verloren, für die die Anwohner Gebühren entrichtet haben. Dafür sind für die Dauer der Sperrmaßnahme Ersatzflächen bereitzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Oktober 2016OFOF 115/3Baustellenmanagement im NordendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. November 2016Sie sind hierOMOM 931Baustellenmanagement im NordendDirektanregung
- 13. März 2017STST 556Baustellenmanagement im NordendStellungnahme
- 29. Mai 2017STST 997Baustellenmanagement im NordendStellungnahme
- 1. August 2018OFOF 511/3Ersatz BewohnerparkplätzeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. August 2018VV 976Ersatz BewohnerparkplätzeAnfrage
- 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 108 WochenSTST 2157Ersatz BewohnerparkplätzeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.