Baustellenmanagement im Nordend
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 997
Betreff: Baustellenmanagement im Nordend Nach den gesetzlichen Vorgaben für die Ausstellung von verkehrsrechtlichen Anordnungen zu Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum ist es nicht vorgesehen, die Genehmigungsurkunde öffentlich aushängen zu lassen. Die Antragsteller können hierzu auch nicht verpflichtet werden. In der Maßgabe, dass das Verhältnis zwischen nicht reservierten und reservierten Stellplätzen (50% zu 50%) bei dem Wegfall von Parkplätzen auf Grund von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum bestehen bleibt, wird dem Wunsch des Ortsbeirats seitens des Magistrats Rechnung getragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Oktober 2016OFOF 115/3Baustellenmanagement im NordendOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. November 2016OMOM 931Baustellenmanagement im NordendDirektanregung
- 13. März 2017STST 556Baustellenmanagement im NordendStellungnahme
- 29. Mai 2017Sie sind hierSTST 997Baustellenmanagement im NordendStellungnahme
- 1. August 2018OFOF 511/3Ersatz BewohnerparkplätzeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. August 2018VV 976Ersatz BewohnerparkplätzeAnfrage
- 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 108 WochenSTST 2157Ersatz BewohnerparkplätzeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab