Klimawandel und mögliche Bebauung am Urselbach
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Heddernheimer Landstraße — 22 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Schienenersatzverkehr zwischen Heddernheim und Niederursel12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sperrung der Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle „Wiesenau“ – Prüfung von Alternativen12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung von Geschwindigkeitsschwellen in der Heddernheimer Landstraße zur Erhöhung der Schulwegsicherheit07.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Heddernheimer Landstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2012, OM 907 entstanden aus Vorlage: OF 121/8 vom 11.01.2012
Betreff: Klimawandel und mögliche Bebauung am Urselbach Im Zuge des Klimawandels wird es signifikant zu mehr Starkregenfällen kommen. Davon ist auch der Urselbach betroffen, der dann immer öfter große und schnell fließende Wassermassen aus dem Taunus abtransportieren muss. Dabei vergehen zwischen Entstehung und Auftreten einer Hochwasserwelle nur Minuten bis wenige Stunden - mit sehr geringen Vorwarnzeiten für die Bevölkerung. Gleichzeitig ist immer noch geplant, in Heddernheim Nord direkt am Urselbach und teilweise im Überschwemmungsgebiet zu bauen (zwischen Walter-Abschlag-Weg und der Abzweigung der U 1 Richtung Station Heddernheimer Landstraße - inklusive des Geländes des Kleintierzuchtvereins). Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet zwischen Walter-Abschlag-Weg und der Abzweigung der U 1 vom Gleisdreieck in Richtung Station Heddernheimer Landstraße jegliches Bauen unterlassen werden kann. Diese Fläche ist als Grünfläche für den Urselbach zu sichern und zu gestalten.
Begründung: Die Stadt hat sich vorgenommen, die Folgen des Klimawandels in der Stadt abzumildern. Deswegen sollte es dazugehören, dem abfließenden Wasser den Raum zu geben, den er braucht. Wo keine Bebauung ist, kann so auch kein materieller Schaden entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Januar 2012OFOF 121/8Klimawandel und mögliche Bebauung am UrselbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Februar 2012Sie sind hierOMOM 907Klimawandel und mögliche Bebauung am UrselbachDirektanregung
- 10. April 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 513Klimawandel und mögliche Bebauung am UrselbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats