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Klimawandel und mögliche Bebauung am Urselbach

Vorlagentyp: OM
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2012, OM 907 entstanden aus Vorlage: OF 121/8 vom 11.01.2012

Betreff: Klimawandel und mögliche Bebauung am Urselbach Im Zuge des Klimawandels wird es signifikant zu mehr Starkregenfällen kommen. Davon ist auch der Urselbach betroffen, der dann immer öfter große und schnell fließende Wassermassen aus dem Taunus abtransportieren muss. Dabei vergehen zwischen Entstehung und Auftreten einer Hochwasserwelle nur Minuten bis wenige Stunden - mit sehr geringen Vorwarnzeiten für die Bevölkerung. Gleichzeitig ist immer noch geplant, in Heddernheim Nord direkt am Urselbach und teilweise im Überschwemmungsgebiet zu bauen (zwischen Walter-Abschlag-Weg und der Abzweigung der U 1 Richtung Station Heddernheimer Landstraße - inklusive des Geländes des Kleintierzuchtvereins). Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im amtlich ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet zwischen Walter-Abschlag-Weg und der Abzweigung der U 1 vom Gleisdreieck in Richtung Station Heddernheimer Landstraße jegliches Bauen unterlassen werden kann. Diese Fläche ist als Grünfläche für den Urselbach zu sichern und zu gestalten.

Begründung: Die Stadt hat sich vorgenommen, die Folgen des Klimawandels in der Stadt abzumildern. Deswegen sollte es dazugehören, dem abfließenden Wasser den Raum zu geben, den er braucht. Wo keine Bebauung ist, kann so auch kein materieller Schaden entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Januar 2012OFOF 121/8Klimawandel und mögliche Bebauung am UrselbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 16. Februar 2012Sie sind hier
    OMOM 907Klimawandel und mögliche Bebauung am Urselbach
    Direktanregung
  3. 10. April 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 513Klimawandel und mögliche Bebauung am UrselbachStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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