Gehweg Heinrichstraße
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Heinrichstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Verbesserung der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit am Fußgängerüberweg Heinrichstraße/Frankenallee04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
- Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen16.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Heinrichstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 776 entstanden aus Vorlage: OF 158/1 vom 15.10.2016
Betreff: Gehweg Heinrichstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welche Weise die Gehwege der Heinrichstraße wieder in ganzer Breite den zu Fuß Gehenden zur Verfügung gestellt werden können, ohne die Bela nge der Feuerwehr in diesem Abschnitt zu beeinträchtigen.
Begründung: Die Gehwege sind durch längs und schräg parkende Fahrzeuge so stark okkupiert, dass mit Rollstuhl oder Kinderwagen kein Durchkommen mehr möglich ist. Die Straße muss durch die Feuerwehr in beide Richtungen befahrbar bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2016OFOF 158/1Gehweg HeinrichstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 1. November 2016Sie sind hierOMOM 776Gehweg HeinrichstraßeDirektanregung
- 20. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 175Gehweg HeinrichstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats