Legales Parken auf den Gehwegen des Lerchesberges
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf den breiteren Gehwegen des Lerchesberges zu legalisieren, um die Durchfahrt für Müllabfuhr, Baufahrzeuge und Rettungswagen zu gewährleisten. Die schmalen Straßen und breiten Gehwege rechtfertigen diese Maßnahme, da sie die Fußgänger nicht beeinträchtigt.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat gebeten, das Parken auf den breiteren Gehwegen des Lerchesberges nach Zeichen 315 der StVO zu legalisieren, damit die Müllabfuhr, Baufahrzeuge und Rettungswagen ungehindert passieren können.
Begründung
Die Straßen des Lerchesberges sind sehr schmal. Die Gehwege sind an der einen Straßenseite circa 0,70 Meter und an der gegenüberliegenden Seite circa 2,30 Meter breit. Auf diesen breiteren Gehwegen stehen Straßenlaternen in einem Abstand von circa 1,40 Metern zu den Grundstücksgrenzen. Bereits seit Jahrzehnten wird auf diesen breiteren Gehwegen mit der rechten Hälfte der Kraftfahrzeuge geparkt. Aufgrund des Parkdrucks auch in diesem Bereich sollte dies durch das Zeichen 315 der StVO legalisiert werden, zumal dies die Belange der Fußgänger nicht tangiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2021OFOF 137/5Legales Parken auf den Gehwegen des LerchesbergesOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 10. September 2021Sie sind hierOMOM 770Legales Parken auf den Gehwegen des LerchesbergesDirektanregung
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 124Legales Parken auf den Gehwegen des LerchesbergesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats