Verwendung der Stellplatzablösemittel
Zusammenfassung
Die Anregung fordert den Magistrat auf, 20 Prozent der Mittel aus der Stellplatzablöse in die Schaffung von Pkw-Stellplätzen, den Radverkehr und den ÖPNV zu investieren. Dies ist notwendig, um den wachsenden Parkdruck in Frankfurt, insbesondere im Ortsbezirk 5, zu verringern und den Radverkehr zu fördern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, mit Hessen Mobil dringend in Kontakt zu treten und die neuen Schilder auf der B 40/40a dahin gehend zu ergänzen, dass nach der erfolgten Berichtigung von "Industriepark Griesheim" in "Frankfurt Westside" noch der Hinweis "Griesheim Süd" auf der Ortstafel ergänzt oder umgehend eine zusätzliche entsprechende Ortstafel (Verkehrszeichen 310) mit dem Abbiegehinweis angebracht wird.
Begründung
In Frankfurt sind pro 1.000 Einwohner/-innen 589 Pkws gemeldet (https://www.fr.de/frankfurt/immer-mehr-autos-im-rhein-main-gebiet-90033465.html ). Hinzu kommen täglich über 100.000 Pkw-Pendler. Der Parkdruck, gerade im Ortsbezirk 5, wächst zusehends. Um diesen nicht zusätzlich zu steigern, ist es notwendig, dass die Stellplatzabgabe zu einem nennenswerten Anteil auch in die Schaffung von Stellplätzen fließt. Insbesondere sind Park-and-Ride-Anlagen zu schaffen. Gleichzeitig ist es notwendig, den Radverkehr als emissionsfreie Alternative zum Pkw zu fördern. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, die Mittel aus der Stellplatzablöse künftig zu je mindestens 20 Prozent in die Schaffung von Pkw-Stellplätzen, den Radverkehr und den ÖPNV zu investieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2025Sie sind hierOMOM 7277Ortstafel nach Griesheim-Süd an der B 40Direktanregung
- 15. Dezember 2025Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2127Ortstafel nach Griesheim-Süd an der B 40Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats