Sossenheim: Begrenzung der Parkdauer am Friedhof Sossenheim außerhalb der Öffnungszeiten aufheben
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Begrenzung der Parkdauer am Friedhof Sossenheim außerhalb der Öffnungszeiten aufzuheben. Dies soll den Anwohnerinnen und Anwohnern eine bessere Nutzung des Parkplatzes ermöglichen und zur Entspannung der Parkplatzsituation beitragen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Begrenzung der Parkdauer (vier Stunden) auf dem Parkplatz am Friedhof Sossenheim (Siegener Straße 54) außerhalb der Öffnungszeiten aufzuheben, sodass die Anwohnerinnen und Anwohner den Parkplatz außerhalb der Öffnungszeiten, insbesondere in den Abendstunden, nutzen können.
Begründung
Der Parkplatz am Friedhof Sossenheim ist natürlich vorrangig für die Besucherinnen und Besucher des Friedhofs gedacht. Insofern macht eine Begrenzung der Parkdauer während der Öffnungszeiten natürlich Sinn. Außerhalb der Öffnungszeiten könnte eine Aufhebung der einschränkenden Bedingungen jedoch zur Entspannung der Parkplatzsituation beitragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2020OFOF 1438/6Sossenheim: Begrenzung der Parkdauer am Friedhof Sossenheim außerhalb der Öffnungszeiten aufhebenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7110Sossenheim: Begrenzung der Parkdauer am Friedhof Sossenheim außerhalb der Öffnungszeiten aufhebenDirektanregung
- 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 992Sossenheim: Begrenzung der Parkdauer am Friedhof Sossenheim außerhalb der Öffnungszeiten aufhebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats