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Sossenheim: Begrenzung der Parkdauer am Friedhof Sossenheim außerhalb der Öffnungszeiten aufheben

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Begrenzung der Parkdauer am Friedhof Sossenheim außerhalb der Öffnungszeiten aufzuheben. Dies soll den Anwohnerinnen und Anwohnern eine bessere Nutzung des Parkplatzes ermöglichen und zur Entspannung der Parkplatzsituation beitragen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die Begrenzung der Parkdauer (vier Stunden) auf dem Parkplatz am Friedhof Sossenheim (Siegener Straße 54) außerhalb der Öffnungszeiten aufzuheben, sodass die Anwohnerinnen und Anwohner den Parkplatz außerhalb der Öffnungszeiten, insbesondere in den Abendstunden, nutzen können.

Begründung

Der Parkplatz am Friedhof Sossenheim ist natürlich vorrangig für die Besucherinnen und Besucher des Friedhofs gedacht. Insofern macht eine Begrenzung der Parkdauer während der Öffnungszeiten natürlich Sinn. Außerhalb der Öffnungszeiten könnte eine Aufhebung der einschränkenden Bedingungen jedoch zur Entspannung der Parkplatzsituation beitragen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2020OFOF 1438/6Sossenheim: Begrenzung der Parkdauer am Friedhof Sossenheim außerhalb der Öffnungszeiten aufhebenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Januar 2021Sie sind hier
    OMOM 7110Sossenheim: Begrenzung der Parkdauer am Friedhof Sossenheim außerhalb der Öffnungszeiten aufheben
    Direktanregung
  3. 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 992Sossenheim: Begrenzung der Parkdauer am Friedhof Sossenheim außerhalb der Öffnungszeiten aufhebenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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