Fahrradstraßen im Westen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 beantragt die Prüfung geeigneter Straßen im Ortsbezirk 6 für Fahrradstraßen, um den Radverkehr zu fördern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies soll zur Verkehrswende beitragen und die Sicherheit insbesondere auf Schulwegen verbessern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Straßen im Ortsbezirk 6 für einen zügigen Radverkehr als Fahrradstraßen geeignet sind.
Begründung
Das Konzept der Fahrradstraße liefert einen wertvollen Beitrag zum Ausgleich verschiedener Interessen und zur bitter nötigen Verkehrswende. Es besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Fahrradstraßen ermöglichen es Radfahrenden, ohne Gefahr durch dominierende Autofahrerinnen und Autofahrer schnell voranzukommen. Dies bedeutet, dass die Anwohnerschaft nach wie vor nur wenige Einschränkungen hat, wenn sie diese Straßen benutzen muss. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage und Sicherheit bei, was insbesondere auf Schulwegen von großem Vorteil ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Oktober 2020OFOF 1393/6Fahrradstraßen im WestenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Oktober 2020Sie sind hierOMOM 6795Fahrradstraßen im WestenDirektanregung
- 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 386Fahrradstraßen im WestenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats