Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze im Europaviertel ausweiten
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung der Bolzplätze im Europaviertel bis 22:00 Uhr zu erlauben, bis der Europagarten fertiggestellt ist. Dies ist notwendig, da die Bolzplätze die einzigen nutzbaren Flächen sind und die aktuelle Regelung zu Problemen für Familien führt.
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Europagarten — 22 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Wann geht es weiter mit dem Europagarten?05.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ausblick statt Bauzaun - Außengastronomie im Europagarten erhalten25.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Öffentlicher Trinkwasserbrunnen auf dem Tel-Aviv-Platz25.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Europagarten per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Nutzung der Bolzplätze im Europaviertel um folgende Sonderregelung erweitern zu lassen, so lange, bis der Europagarten fertiggestellt und nutzbar ist: Im Zeitraum vom 01.04. bis 31.10. des Jahres soll in der Zeit von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr die Nutzung per Sonderregelung erlaubt sein. Die Sonderregelung soll per Aushang an den Bolzplätzen veröffentlicht werden.
Begründung
Die Bolzplätze und die anderen Spielstätten sind derzeit die einzig nutzbaren Flächen im Europagarten. Aufgrund der rechtlichen Situation ist nicht davon auszugehen, dass der gesamte Europagarten kurzfristig als Fläche genutzt werden kann. Damit ist die derzeit größte zusammenhängende Grünfläche im Europaviertel nicht nutzbar. Wenn ein Familienvater mit seinem Kind Ball spielen möchte, ist er also allein auf die wenigen Bolzplätze angewiesen. Derzeit kontrolliert die Stadtpolizei regelmäßig gegen 20:00 Uhr die Nutzung der Sportplätze. Dies führt zu unschönen Szenen, dass Familienväter mit ihrem Kind des Platzes verwiesen werden, obwohl diese gar keinen Lärm erzeugen und damit niemand geschädigt wird. Zudem sind auch gerade im Europagarten die Spielstätten weit von den Häusern entfernt. Eine Regelung der Nutzungszeit bis 20:00 Uhr macht also keinen Sinn. Die zeitliche Beschränkung der Bolzplätze auf 20:00 Uhr erschließt sich auch grundsätzlich nicht. Es würde eigentlich ausreichen, auf die allgemeine Nachtruhe zu verweisen. Die Regelung wird für die Sportanlagen auch nicht einheitlich vorgegeben. Beispielsweise weist die Rollsportanlage im Europagarten keine zeitliche Begrenzung auf, obwohl Skateboards in ihrer Eigenschaft per se viel lauter sind als Fußbälle.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2020OFOF 1409/1Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze im Europaviertel ausweitenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 15. September 2020Sie sind hierOMOM 6510Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze im Europaviertel ausweitenDirektanregung
- 4. Dezember 2020STST 2142Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze im Europaviertel ausweitenStellungnahme
- 7. Juni 2021STST 1203Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze im Europaviertel ausweitenStellungnahme
- 29. November 2021Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 2086Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze ausweitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats