Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze im Europaviertel ausweiten
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, die Nutzungsmöglichkeiten der Bolzplätze im Europaviertel auszuweiten, um Familien mit Kindern eine bessere Nutzung der Sportflächen zu ermöglichen. Dies soll durch eine Sonderregelung geschehen, die die Nutzung bis 22 Uhr erlaubt, solange der Europagarten nicht fertiggestellt ist.
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Europagarten — 22 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.10.2026.
- Wann geht es weiter mit dem Europagarten?05.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Ausblick statt Bauzaun - Außengastronomie im Europagarten erhalten25.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Öffentlicher Trinkwasserbrunnen auf dem Tel-Aviv-Platz25.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Europagarten per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend die Nutzung der Bolzplätze im Europaviertel um folgende Sonderregelung erweitern zu lassen, solange, bis der Europagarten fertiggestellt und nutzbar ist: Im Zeitraum vom 1.4. bis 31.10. des Jahres soll in der Zeit von 20:00 bis 22:00 Uhr die Nutzung per Sonderregelung erlaubt sein, mit folgenden Ergänzungen: • Nutzung ab 20 Uhr auch für Erwachsene erlaubt. • Verbot von Musik und sonstigem Lärm ab 20 Uhr. • Tagsüber soll Erwachsenen ganzjährig die Nutzung in Begleitung ihrer Kinder gestattet werden. Die Sonderregelung soll per Aushang an den Bolzplätzen veröffentlicht werden.
Begründung
Die Bolzplätze und anderen Spielstätten sind derzeit die einzig nutzbaren Flächen im Europagarten. Aufgrund der rechtlichen Situation ist nicht davon auszugehen, dass der gesamte Europagarten kurzfristig als Fläche genutzt werden kann. Damit ist die derzeit größte zusammenhängende Grünfläche im Europaviertel nicht nutzbar. Wenn ein Familienvater mit seinem Kind Ball spielen möchte, ist er also allein auf die wenigen Bolzplätze angewiesen. Derzeit kontrolliert die Stadtpolizei regelmäßig gegen 20:00 Uhr die Nutzung der Sportplätze. Dies führt zu unschönen Szenen, dass Familienväter mit ihrem Kind des Platzes verwiesen werden, obwohl diese gar keinen Lärm erzeugen und damit niemand geschädigt wird. Zudem sind auch gerade im Europagarten die Spielstätten weit von den Häusern entfernt. Eine Regelung der Nutzungszeit bis 20:00 Uhr macht also keinen Sinn. Die zeitliche Beschränkung der Bolzplätze auf 20:00 Uhr erschließt sich auch grundsätzlich nicht. Es würde eigentlich ausreichen, auf die allgemeine Nachtruhe zu verweisen. Die Regelung wird für die Sportanlagen auch nicht einheitlich vorgegeben. Beispielsweise weist die Rollsportanlage im Europagarten keine zeitliche Begrenzung auf, obwohl Skateboards in ihrer Eigenschaft per se viel lauter sind als Fußbälle.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. August 2020Sie sind hierOFOF 1409/1Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze im Europaviertel ausweitenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 15. September 2020OMOM 6510Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze im Europaviertel ausweitenDirektanregung
- 4. Dezember 2020STST 2142Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze im Europaviertel ausweitenStellungnahme
- 7. Juni 2021STST 1203Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze im Europaviertel ausweitenStellungnahme
- 29. November 2021Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 2086Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze ausweitenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 3 SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 SPD (= Ablehnung)