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Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze ausweiten

Vorlagentyp: STMagistrat
65 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze untersucht und festgestellt, dass eine Anpassung der Nutzung bis 22 Uhr ohne Altersbeschränkung möglich ist. Zudem wurde ein Gebot zur Rücksichtnahme beim Abspielen von Musik eingeführt, um die Anwohner zu schützen. Eine saisonale Einschränkung der Nutzung wird nicht für notwendig erachtet.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat aufgrund dieser Anregung, vorliegender Lärmbeschwerden aus vorangegangenen Jahren und im Zusammenhang mit der OM 3528/18 die entstehende Lärmbelastung für Anwohnerinnen und Anwohner umfangreich ermittelt. Hierzu waren seitens des Magistrats das Ordnungsamt, das Grünflächenamt und das Umweltamt eingebunden. Neben Begehungen und Messungen zur Lärmsituation wurden auch Informationen an Kinderbeauftragte des Stadtteiles und den Sportkreis gegeben. Nach dem Vorliegen der Ergebnisse konnte die Anpassung des Bolzplatzschildes für die Nutzung des Bolzplatzes bis 22 Uhr und ohne die Angabe einer Altersbeschränkung erfolgen. Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner wurde zudem das Gebot der Rücksichtnahme bezüglich des Abspielens von Musik aufgenommen. Eine jahreszeitlich teilweise eingeschränkte Nutzung des Bolzplatzes und die hiermit verbundene Veränderung der Beschilderung ist aus Sicht des Magistrats nicht notwendig. Das aktuelle Schild für diesen Bolzplatz legen wir in der Anlage dieser Stellungnahme bei.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2020OFOF 1409/1Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze im Europaviertel ausweitenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  2. 15. September 2020OMOM 6510Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze im Europaviertel ausweitenDirektanregung
  3. 4. Dezember 2020STST 2142Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze im Europaviertel ausweitenStellungnahme
  4. 7. Juni 2021STST 1203Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze im Europaviertel ausweitenStellungnahme
  5. 29. November 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 65 Wochen
    STST 2086Nutzungsmöglichkeiten für Bolzplätze ausweiten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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