Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation "Mönchhofstraße" entschärfen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssituation an der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Sondershausenstraße neu zu regeln, um Nutzungskonflikte zu entschärfen. Die Umwandlung des Geh- und Radwegs in einen reinen Gehweg soll die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erhöhen. Dies wird erwartet, um die Gefahren durch illegales Parken zu reduzieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Sondershausenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Sonntags frei für zu Fuß Gehende: Gehwege in Sondershausenstraße und Herxheimer Straße sichern18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Illegales Gehwegparken in der westlichen Friedrich-Ebert-Siedlung wirksam unterbinden20.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bericht über Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Ortsbezirks 128.03.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Sondershausenstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssituation an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Sondershausenstraße wie folgt neu zu regeln:
- Der getrennte Geh- und Radweg (VZ 241) wird in einen reinen Gehweg (VZ 239) umgewandelt; 2. der Radverkehr soll am Ende des Grünstreifens an der Fußgängerampel auf den rechten Fahrstreifen geführt werden; 3. auf der Fahrbahn soll ein Radfahrstreifen (VZ 295) eingerichtet werden, der Anfang dieses Radfahrstreifens durch geeignete Maßnahmen (wie z. B. an der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße/Berliner Straße) gegen den motorisierten Verkehr gesichert werden; 4. am Fahrbahnrand werden Sperrgitter, Poller o. Ä. aufgestellt, um das illegale Parken auf dem Gehweg zu verhindern.
Begründung
Der Geh- und Radweg an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße wird regelmäßig auf gesamter Länge zugeparkt, hauptsächlich von Anliegern der Kleingartensiedlung. Dadurch werden Fußgängerinnen und Fußgänger behindert und gefährdet, da sie auf den Radweg ausweichen müssen. Insbesondere Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder einen Kinderwagen mitführen, sind betroffen. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer werden dadurch wiederum behindert, sodass die aktuelle Situation für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unbefriedigend ist. Der Geh- und Radweg endet derzeit etwa 200 Meter weiter stadteinwärts an der Ecke Mainzer Landstraße/Sondershausenstraße. Gleichzeitig bietet die Mainzer Landstraße an dieser Stelle dem motorisierten Verkehr zwei Fahrstreifen plus den Linksabbiegestreifen Richtung Schmidtstraße; hinter der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schmidtstraße verengt sich dies auf einen Fahrstreifen. Die hier vorgeschlagene Neuregelung würde diese Verengung nur um etwa 100 Meter vorverlegen, gleichzeitig aber ausreichend sicheren Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Juli 2020OFOF 1369/1Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation „Mönchhofstraße“ entschärfenOrtsbeiratsantrag · Die_PARTEI
- 18. August 2020Sie sind hierOMOM 6333Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation „Mönchhofstraße“ entschärfenDirektanregung
- 4. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 2119Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation "Mönchhofstraße" entschärfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats