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Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur kommunalen Nah- und Fernwärme

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 10
42 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 10 fordert den Magistrat auf, die Möglichkeiten zur Anbindung des Ortsbezirks 10 an das kommunale Nah- und Fernwärmenetz zu prüfen. Ziel ist es, die Wärmeversorgung in diesem Gebiet zu verbessern und die Planung bis 2030 voranzutreiben.

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Anregung

Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, die unter den Ziffern 1. bis 4. aufgeführten Fragestellungen jeweils separat und eindeutig zu beantworten.

  1. Für welche Gebiete im Ortsbezirk 10 wird aktuell geplant, diese an das Nah- oder Fernwärmenetz oder an Blockheizkraftwerke anzuschließen?
  2. Bei welchen Gebieten ist dies im Ortbezirk 10 vor 2030 möglich?
  3. Ist es möglich, und wenn ja, ab wann und wo, dezentrale Heizkraftwerke zu errichten, um die Versorgung welcher Gebiete im Ortsbezirk 10 zu sichern?
  4. Ist es vorgesehen, und wenn ja, ab wann, Objekteigentümer im Ortsbezirk 10 mit an das städtische Nah- und Fernwärmenetz anzuschließen?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juni 2024OFOF 856/10Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur Kommunalen Nah- und FernwärmeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 5. November 2024Sie sind hier
    OMOM 6047Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur kommunalen Nah- und Fernwärme
    Direktanregung
  3. 7. April 2025Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 558Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur kommunalen Nah- und FernwärmeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

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