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Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
165 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die Radwegbenutzungspflicht in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße aufzuheben, um Nutzungskonflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern zu vermeiden. Dies soll durch die Entfernung eines Verkehrszeichens mit minimalem Aufwand schnell umgesetzt werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Sodener Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.12.2025.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig die Radwegbenutzungspflicht in der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße aufzuheben.

Begründung

Im genannten Abschnitt verläuft parallel zum Kfz-Fahrstreifen ein getrennter Fuß- und Radweg (Verkehrszeichen 241), der für Radfahrer benutzungspflichtig ist und direkt hinter dem Wartehäuschen der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" verläuft. Der Weg wird durch Bäume weiter verengt, das Pflaster auf dem Abschnitt ist zudem sehr uneben. Durch die örtlichen Gegebenheiten kommt es zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern an dieser Stelle immer wieder zu Nutzungskonflikten. Wege mit Verkehrszeichen 241 kommen laut VwV-StVO "nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann". Dies ist hier nicht der Fall. Auch wenn dieser Bereich bereits im Maßnahmenpaket des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" enthalten und "zur Umsetzung vorgesehen" ist, ist nicht abzusehen, wann dort eine sichere Wegeführung eingerichtet wird. Die hier vorliegende Anregung erfordert lediglich die Entfernung eines Verkehrszeichens (bzw. Ersetzen des vorhandenen Zeichens 241 mit Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10), so besteht hier die Gelegenheit, die Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern mit minimalem Aufwand quasi sofort zu erhöhen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. April 2020OFOF 1279/1Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker StraßeOrtsbeiratsantrag · Die_PARTEI
  2. 19. Mai 2020Sie sind hier
    OMOM 6015Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße
    Direktanregung
  3. 11. September 2020STST 1543Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker StraßeStellungnahme
  4. 27. Januar 2023OFOF 750/1Verkehrssicherheit an Haltestelle „Rebstöcker Straße“ gewährleistenOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 21. Februar 2023OMOM 3589Verkehrssicherheit an Haltestelle „Rebstöcker Straße“ gewährleistenDirektanregung
  6. 12. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 165 WochenSTST 1319Verkehrssicherheit an Haltestelle "Rebstöcker Straße" gewährleistenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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