Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer Fußgängerampel
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, keine Gestattungen zum Parken von Bussen im Bereich der Konstablerwache mehr auszustellen, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Die aktuelle Situation gefährdet die Fußgänger und beeinträchtigt die Sicht auf den Überweg.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass keine Gestattungen zum Parken von Bussen im Bereich Kurt-Schumacher-Straße/ Konstablerwache (am Zugang zur U-Bahn vor dem Fußgängerübergang Höhe Albusstraße) mehr ausgestellt werden.
Begründung
Dort werden (teilweise tagelang) Busse mit behördlicher Genehmigung abgestellt. Fußgängerinnen und Fußgänger werden davon massiv gefährdet. Der rechte Teil der Signalanlage wird durch die parkenden Fahrzeuge komplett verdeckt. Ein in der Straßenverkehrsordnung vorgesehener Abstand zu Überwegen wird nicht eingehalten. Der Überweg wird stark genutzt. Auto Fahrenden wird durch die in gefährdender Weise abgestellten Fahrzeuge jede Möglichkeit zur Sicht auf den Seitenbereich des Überweges genommen. Offenbar hat die Verwaltung den Bereich vor Ausstellung der Genehmigungen nicht ausreichend in Augenschein genommen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2020OFOF 1217/1Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer FußgängerampelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. März 2020Sie sind hierOMOM 5882Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer FußgängerampelDirektanregung
- 25. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1026Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer FußgängerampelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats