Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer Fußgängerampel
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung, dass die Konstablerwache kein Busparkplatz sein sollte, insbesondere nicht im Bereich vor einer Fußgängerampel. Der Magistrat stimmt dieser Anregung zu, was darauf hindeutet, dass die Sicherheit der Fußgänger priorisiert wird.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2020OFOF 1217/1Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer FußgängerampelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. März 2020OMOM 5882Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer FußgängerampelDirektanregung
- 25. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1026Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer FußgängerampelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab