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Online-Portal für Privatanzeigen im ruhenden Straßenverkehr um weitere Tatbestände ergänzen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 1 schlägt vor, das Online-Portal für Privatanzeigen im ruhenden Straßenverkehr um weitere Tatbestände zu ergänzen. Dies ist notwendig, da derzeit wichtige Tatbestände nicht angezeigt werden können, was zu einer unzureichenden Kontrolle des ruhenden Verkehrs führt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, das Online-Portal für Privatanzeigen mit allen Tatbeständen des ruhenden Straßenverkehrs zu ergänzen, insbesondere um

  1. Parken vor Zebrastreifen;
  2. Parken in engen Kurven;
  3. Parken an Bushaltestellen;
  4. Parken im Kreuzungsbereich;
  5. Halten in Feuerwehrzufahrten (statt nur Parken);
  6. unzulässiges Parken entgegen der Fahrtrichtung.

Begründung

Derzeit ist es nicht möglich, die o. g. Tatbestände anzuzeigen, da Anzeigen per E-Mail seit Freischaltung des Online-Portals nicht mehr bearbeitet werden und sich im Online-Portal nur vorgegebene Tatbestände zur Anzeige bringen lassen. Kürzlich wurden die Tatbestände zwar erweitert, jedoch gibt es noch immer fehlende Tatbestände, die häufig anzutreffen sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Juni 2024OFOF 1322/1Online-Portal für Privatanzeigen im ruhenden Straßenverkehr um weitere Tatbestände ergänzenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 2. Juli 2024Sie sind hier
    OMOM 5749Online-Portal für Privatanzeigen im ruhenden Straßenverkehr um weitere Tatbestände ergänzen
    Direktanregung
  3. 13. September 2024Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1668Online-Portal für Privatanzeigen im ruhenden Straßenverkehr um weitere Tatbestände ergänzenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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