Online-Portal für Privatanzeigen im ruhenden Straßenverkehr um weitere Tatbestände ergänzen
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, das Online-Portal für Privatanzeigen im ruhenden Straßenverkehr um weitere häufig nachgefragte Tatbestände zu erweitern. Dies soll die Benutzerfreundlichkeit erhöhen und eine schnellere Bearbeitung von Anzeigen ermöglichen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Online-Portal hat man sich zunächst auf die knapp 50, bislang meist angezeigten Tatbestände konzentriert. Das System ist erweiterbar für zusätzliche, häufig nachgefragte Verstoßarten.
Diese befinden sich derzeit in der Prüfung und werden zeitnah implementiert. Hierunter fallen auch die in der Anregung angegebenen Punkte:
- Parken vor Zebrastreifen;
- Parken an Bushaltestellen;
- Parken im Kreuzungsbereich; Zusätzlich wird es den Punkt "Sonstiges" geben. Dieser Punkt kann nur für Verstöße im ruhenden Verkehr genutzt werden, die nicht bereits in den hinterlegten Rubriken abgebildet sind. Eine Ahndung kann nur erfolgen, sofern die Angaben plausibel und rechtskonform sind. Alle nicht im Anzeigenportal abgebildeten Tatbestände, können "althergebracht" (pdf-Formular per Brief oder Scan) eingereicht werden. Die Anzeigen werden mit der vorhandenen Personalressource erfasst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2024OFOF 1322/1Online-Portal für Privatanzeigen im ruhenden Straßenverkehr um weitere Tatbestände ergänzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Juli 2024OMOM 5749Online-Portal für Privatanzeigen im ruhenden Straßenverkehr um weitere Tatbestände ergänzenDirektanregung
- 13. September 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1668Online-Portal für Privatanzeigen im ruhenden Straßenverkehr um weitere Tatbestände ergänzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab