Umwidmung des Behindertenparkplatzes vor dem ehemaligen Altenpflegeheim St. Konradheim
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 beantragt die Umwidmung des Behindertenparkplatzes vor dem ehemaligen Altenpflegeheim St. Konradheim, da dieser nach der Schließung des Heims noch nicht umgewidmet wurde. Ziel ist es, die Umwidmung umgehend durch den Magistrat umzusetzen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Schleidenstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Umgestaltung der Sperrfläche Schleidenstraße/Unterweg24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Sicherung der Kreuzung Jahnstraße/Schleidenstraße durch Fahrradbügel03.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Ortstermin Unterweg/Schleidenstraße18.04.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Schleidenstraße per E-MailAnregung
Nach der Schließung des Altenpflegeheims St. Konradheim in der Schleidenstraße 14 ist der Behindertenparkplatz vor dem Gebäude noch nicht wieder umgewidmet worden. Der Magistrat wird gebeten, die Umwidmung umgehend umzusetzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2023OFOF 591/3Umwidmung des Behindertenparkplatzes vor dem ehemaligen Altenpflegeheim KonradheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. Juli 2024Sie sind hierOMOM 5718Umwidmung des Behindertenparkplatzes vor dem ehemaligen Altenpflegeheim St. KonradheimDirektanregung
- 27. September 2024Antwort des Magistrats · nach 51 WochenSTST 1713Umwidmung des Behindertenparkplatzes vor dem ehemaligen Altenpflegeheim St. KonradheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats