Umzug der Teestube Jona in eine dauerhafte, besser geeignete Liegenschaft, um eine konfliktfreie Unterbringung des Jugendzentrums Gutleut (JUZ) und der…
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Umzug der Teestube Jona in eine dauerhafte, besser geeignete Liegenschaft, um eine konfliktfreie Unterbringung des Jugendzentrums Gutleut (JUZ) und der Schülerhilfe des JUZ Gutleut zu ermöglichen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, der Teestube Jona eine neue, dauerhafte Unterkunft im Bahnhofsviertel zu vermitteln, um eine konfliktfreie Unterbringung des Jugendzentrums Gutleut und der Schülerhilfe zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da der aktuelle Standort nicht mehr ideal ist und Konflikte zwischen den Besuchern vermieden werden sollen.
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Moselstraße — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Karlsplatz: Zusagen einhalten, Verdrängung vermeiden21.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zusätzliche Mülleimer rund um den Karlsplatz15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wasser für das Viertel – zusätzlichen Trinkwasserbrunnen in der Moselstraße einrichten02.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Der Magistrat wird aufgefordert, der Teestube Jona in enger Absprache mit den dortigen Verantwortlichen nun eine neue, dauerhafte und besser geeignete Unterkunft im Bahnhofsviertel oder in der unmittelbaren Nähe des Bahnhofsviertels zu vermitteln. Die neue Unterkunft muss zu den Anforderungen dieser Einrichtung passen: Sie muss 250 Quadratmeter groß sein, die Räumlichkeiten müssen sich im Erdgeschoss befinden und Duschen sowie eine Küche beinhalten. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, die beiden Einrichtungen auch finanziell zu unterstützen, um die Übergangszeit so gestalten zu können, dass Kinder und Jugendliche geschützt sowie Konflikte zwischen den Besuchern vermieden werden.
Begründung
Der derzeitige Standort in der Gutleutstraße 121 war als Übergangslösung geplant und ist spätestens nach Fertigstellung der Räumlichkeiten für das Jugendzentrum und die Schülerhilfe 2020 nicht mehr ideal. Die 1985 vom Verein "Projektgruppe Bahnhofsviertel" gegründete Teestube Jona zählt zu den ältesten Einrichtungen für wohnungslose Menschen im Frankfurter Bahnhofsviertel und leistet damit einen wichtigen Beitrag für unsere Stadt. Bis April 2018 war die Teestube Jona in der Pforzheimer Straße 7 untergebracht. Dann musste eine neue Bleibe gefunden werden, weil der neue Eigentümer dieser Liegenschaft den Mietvertrag kündigte und im Winter 2017/2018 Wasser, Strom und Heizung abstellte, sodass eine weitere Nutzung für die Teestube nicht mehr möglich war. Die Suche nach einer geeigneten neuen Bleibe gestaltete sich schwierig. Eine Unterbringung in der Moselstraße wurde verworfen. Schließlich entschied sich das Sozialdezernat für eine vorläufige Unterbringung der Teestube Jona in den jetzigen Räumen in der Gutleutstraße 121. In diesen Räumen war zuletzt die Kaffeestube der Evangelischen Hoffnungsgemeinde untergebracht, bevor sie in die Gutleutstraße 131 umzog. Zum im selben Gebäude untergebrachten Jugendzentrum des Internationalen Bundes IB Südwest gGmbH: Das Jugendzentrum Gutleut (JUZ), eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, hier ihre Freizeit zu verbringen, sich mit Freunden zu treffen, zu spielen, zu kochen und Sport zu treiben. Da auch der Bedarf der Jugendlichen in den zurzeit zur Verfügung stehenden Räumen nicht gedeckt werden kann und die Schülerhilfe des JUZ Gutleut aus der Schönstraße in die Gutleutstraße 121 verlegt werden soll, wird zurzeit die im selben Haus befindliche ehemalige Gutleutkirche der Hoffnungsgemeinde umgebaut. Die Öffnungszeiten von Teestube und JUZ sind weitgehend identisch, das führt zu Nutzungskonflikten:
a) Der Konsum von Alkohol und Zigaretten wird durch die Besucherinnen und Besucher der Teestube teilweise auf die Straße vor den Eingang des gemeinsam genutzten Hauses verlegt.
b) Jugendliche, die durch diese Gruppen hindurch gehen müssen, fühlen sich jedoch zum Teil nicht sicher und weichen deshalb auf die Straße aus, was bei dem hohen Verkehrsaufkommen gefährlich sein kann.
c) Sobald außerdem die Schülerhilfe aus der Schönstraße 3 nach Fertigstellung des Umbaus in die neuen Räume einzieht, sind von diesem Zustand nicht nur Jugendliche und junge Erwachsene, sondern auch Schülerinnen und Schüler der ersten bis sechsten Klasse, also sechs- bis zwölfjährige Kinder betroffen. Daher ist eine Trennung dieser wichtigen Organisationen wünschenswert. Das JUZ und die Schülerhilfe sind seit 1986 im Gutleutviertel ansässig. Sie waren zunächst in der Gutleutstraße 110 untergebracht. Nach ihrer Kündigung zogen die Schülerhilfe in die Schönstraße 3 und das JUZ in die Schönstraße 6 um. Dort wurde dem JUZ wiederum gekündigt (heute Hotel Mini Himalaya). Vor circa acht Jahren wurde dem IB das Hinterhaus in der Gutleutstraße 121 für das JUZ mit der Zusage angeboten, dass es - zusammen mit der Schülerhilfe - nach einer Sanierung in die ehemalige Gutleutkirche der Hoffnungsgemeinde im selben Gebäude umziehen könne. Die Sanierung und der Umzug verzögerten sich. Nach der Kündigung der Teestube Jona in der Pforzheimer Straße und ihrer Unterbringung in den Räumen der Kaffeestube der Hoffnungsgemeinde war allen Beteiligten klar, dass diese Unterbringung also nur eine vorläufige Lösung sein kann.
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Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Dezember 2019OFOF 1156/1Umzug der Teestube Jona in eine dauerhafte, besser geeignete Liegenschaft, um eine konfliktfreie Unterbringung des Jugendzentrums Gutleut (JUZ) und der Schülerhilfe des JUZ Gutleut zu ermöglichenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5572Umzug der Teestube Jona in eine dauerhafte, besser geeignete Liegenschaft, um eine konfliktfreie Unterbringung des Jugendzentrums Gutleut (JUZ) und der Schülerhilfe des JUZ Gutleut zu ermöglichenDirektanregung
- 11. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 920Umzug der Teestube Jona in eine dauerhafte, besser geeignete Liegenschaft, um eine konfliktfreie Unterbringung des Jugendzentrums Gutleut (JUZ) und der Schülerhilfe des JUZ Gutleut zu ermögli-chenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats