Umweltunfreundliche Großwerbung auf öffentlichem Gelände
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
öffentlichem Gelände Vor kurzer Zeit wurde auf einem Teil der grünen Verkehrsinsel - gegenüber der Endhaltestelle der U 5 - eine übergroße, hell beleuchtete digitale Werbebeschilderung (roadscreen) aufgebaut.
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5236 entstanden aus Vorlage: OF 845/10 vom 24.09.2019
Betreff: Umweltunfreundliche Großwerbung auf öffentlichem Gelände Vor kurzer Zeit wurde auf einem Teil der grünen Verkehrsinsel - gegenüber der Endhaltestelle der U 5 - eine übergroße, hell beleuchtete digitale Werbebeschilderung (roadscreen) aufgebaut. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wer so etwas im öffentlichen Raum genehmigt und warum der Ortsbeirat nicht einbezogen wird oder wurde.
Begründung: So eine digitale, übergroße und hell beleuchtete Straßenwerbung hat auf einer Verkehrsinsel nichts zu suchen. Die helle Beleuchtung ist für die Umwelt, sprich Insekten und Vögel, eine Todesfalle, zumal nebenan eine Insektenwiese angelegt wurde. Auch Verkehrsteilnehmer werden durch eine alle elf Sekunden wechselnde Werbemitteilung abgelenkt (Parship lässt grüßen). Eine naturbelassene Bepflanzung wäre vernünftiger und klüger gewesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2019OFOF 845/10Umweltunfreundliche Großwerbung auf öffentlichem GeländeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. Oktober 2019Sie sind hierOMOM 5236Umweltunfreundliche Großwerbung auf öffentlichem GeländeDirektanregung
- 3. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 148Umweltunfreundliche Großwerbung auf öffentlichem GeländeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats