Umweltunfreundliche Großwerbung auf öffentlichem Gelände
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Zusammenfassung
Der Magistrat stellt dar, dass die Stadt Frankfurt am Main ihr Recht auf Werbung auf städtischen Flächen neu vergeben hat. Die Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH hat die Verträge bis zum 31.12.2025 erhalten, und die Genehmigungsverfahren für die Errichtung von Werbeanlagen werden durch die zuständigen Ämter geprüft.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat möchte die Anfrage nutzen, um den Themenkomplex Werbeanlagen umfassend darzustellen: Die Stadt Frankfurt am Main hat ihr Recht, auf städtischen Flächen zu werben, zum
- Januar 2018 neu vergeben. Grundlage dieses Verfahrens ist der im Koalitionsvertrag beinhaltete Passus die Vergabe der Außenwerbung am 01.01.2018 neu auszuschreiben. Insgesamt wurden im Rahmen einer europaweiten Konzessionsvergabe vier einzelne Verträge ausgeschrieben (sogenannte Lose), die jeweils eigene Werbeträgertypen beinhalten: Los 1: Mega-Lights, City-Light-Säulen und City-Light-Poster Los 2: Großflächen und Plakatsäulen Los 3: Gewerbehinweisanlagen und Uhrensäulen Los 4: Veranstaltungswerbung im Format DIN-A1 an Schalt- und Verteilerschränken. Den Zuschlag für alle vier Lose hat die Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH bis zum 31.12.2025 erhalten, ein Unternehmen der Ströer-Gruppe. Die Einnahmen aus diesen Verträgen fließen in den gesamtstädtischen Haushalt und kommen somit verschiedenen Bereichen zugute. Technische Informationen zu den einzelnen Werbeträgern finden man auf der Webseite der Firma der Firma Ströer unter www.stroeer.de. Wie kommt es nun zur Errichtung der Werbeanlagen? Die Firma DSM verfügt aufgrund des oben dargestellten Vergabeverfahrens über das Recht, im öffentlichen Raum Werbeanlagen zu errichten. Die konkreten Standorte werden dabei durch die Firma DSM eigenständig ausgewählt und zur Prüfung eingereicht. Da es sich bei den Werbeanlagen um bauliche Anlagen im Sinne der Hessischen Bauordnung handelt, muss jeder Standort ein gesetzlich vorgegebenes Genehmigungsverfahren durchlaufen. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens prüfen die zuständigen Ämter der Stadt Frankfurt, inwieweit der durch DSM beantragte Standort zulässig ist. Dies beinhaltet immer die planungsrechtliche Prüfung durch die Bauaufsicht (inkl. städtebaulicher Aspekte), die wegerechtliche Prüfung (z.B. Gehwegbreite) durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) sowie die Prüfung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit durch das Straßenverkehrsamt / Unfallkommission. Sollten noch andere öffentlich-rechtliche Belange im Einzelfall tangiert sein, werden diese ebenfalls im Genehmigungsverfahren geprüft. Dieses Genehmigungsverfahren wurde auch für die gegenständliche Mega-Light-Anlage Gießener Straße / Homburger Landstraße durchgeführt. Sofern sich im Rahmen dieser Prüfung keine Gründe ergeben die Genehmigung nicht zu erteilen, besteht für den Vertragspartner ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung gem. § 74 Abs. 1 der Hessischen Bauordnung. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass es sich bei Baugenehmigungsverfahren um sogenannte nichtöffentliche Verfahren handelt, bei denen sich die am Verfahren zu Beteiligenden abschließend aus dem Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz ergeben; politische Gremien wie beispielsweise der Ortsbeirat fallen nicht hierunter und dürfen daher nicht formal eingebunden werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2019OFOF 845/10Umweltunfreundliche Großwerbung auf öffentlichem GeländeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. Oktober 2019OMOM 5236Umweltunfreundliche Großwerbung auf öffentlichem GeländeDirektanregung
- 3. Februar 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 148Umweltunfreundliche Großwerbung auf öffentlichem GeländeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab