Umweltunfreundliche Großwerbung auf öffentlichem Gelände
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
öffentlichem Gelände Vor kurzer Zeit wurde auf einem Teil der grünen Verkehrsinsel - gegenüber der Endhaltestelle der U5 - eine übergroße, hell beleuchtete, digitale Werbebeschilderung (roadscreen) aufgebaut. Dies voraus schickend. Der OBR möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wer so etwas im öffentlichen Raum genehmigt und warum der OBR nicht einbezogen wird oder wurde. Begründung: So eine digitale, übergroße und hell beleuchtete Straßenwerbung hat auf einer Verkehrsinsel nichts zu suchen. Die helle Beleuchtung ist für die Umwelt, sprich Insekten und Vögel, eine Todesfalle zumal nebenan eine Insektenwiese angelegt wurde. Auch Verkehrsteilnehmer werden durch eine alle 11 Sekunden wechselnde Werbemitteilung abgelenkt (Paarship läßt grüßen). Eine naturbelassene Bepflanzung wäre vernünftiger und klüger gewesen.
Inhalt
Antrag vom 24.09.2019, OF 845/10
Betreff: Umweltunfreundliche Großwerbung auf öffentlichem Gelände Vor kurzer Zeit wurde auf einem Teil der grünen Verkehrsinsel - gegenüber der Endhaltestelle der U5 - eine übergroße, hell beleuchtete, digitale Werbebeschilderung (roadscreen) aufgebaut. Dies voraus schickend. Der OBR möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wer so etwas im öffentlichen Raum genehmigt und warum der OBR nicht einbezogen wird oder wurde.
Begründung: So eine digitale, übergroße und hell beleuchtete Straßenwerbung hat auf einer Verkehrsinsel nichts zu suchen. Die helle Beleuchtung ist für die Umwelt, sprich Insekten und Vögel, eine Todesfalle zumal nebenan eine Insektenwiese angelegt wurde. Auch Verkehrsteilnehmer werden durch eine alle 11 Sekunden wechselnde Werbemitteilung abgelenkt (Paarship läßt grüßen). Eine naturbelassene Bepflanzung wäre vernünftiger und klüger gewesen.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2019Sie sind hierOFOF 845/10Umweltunfreundliche Großwerbung auf öffentlichem GeländeOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. Oktober 2019OMOM 5236Umweltunfreundliche Großwerbung auf öffentlichem GeländeDirektanregung
- 3. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 148Umweltunfreundliche Großwerbung auf öffentlichem GeländeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme