Versetzen einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer Weg
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5091 entstanden aus Vorlage: OF 814/10 vom 26.08.2019
Betreff: Versetzen einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer Weg Im Berkersheimer Weg existieren zum Aufstellen einer mobilen Geschwindigkeitsanzeigeanlage zwei Standorte. Einer befindet sich in Fahrtrichtung Eschersheim, nahe der Haltestelle "Hagebuttenweg", im Geltungsbereich einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der zweite Standort befindet sich in Fahrtrichtung der Kreuzung mit der Homburger Landstraße, nahe der Haltestelle "Fliederweg", im Geltungsbereich einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Insbesondere am zweiten Standort fällt auf, dass die Messanlage fast ausschließlich falsch auf 30 km/h justiert eingesetzt wird. Damit wird der erinnernde und auch erzieherische Effekt auf Fahrzeugführer konterkariert. Erst rund 60 Meter weiter beginnt der mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h geregelte Bereich vor der Albert-Schweitzer-Schule. Der Magistrat wird gebeten, den zweiten Standort deutlich innerhalb der Tempo-30-Zone vor die Albert-Schweitzer-Schule zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2019OFOF 814/10Versetzen einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. September 2019Sie sind hierOMOM 5091Versetzen einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer WegDirektanregung
- 16. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2325Versetzen einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats