Versetzen einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer Weg
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer Weg Im Berkersheimer Weg existieren zum Aufstellen einer mobilen Geschwindigkeitsanzeigeanlage zwei Standorte. Einer befindet sich in Fahrtrichtung Eschersheim, nahe der Haltestelle Hagebuttenweg, im Geltungsbereich einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der zweite Standort befindet sich in Fahrtrichtung Kreuzung Homburger Landstr., nahe der Haltestelle Fliederweg, im Geltungsbereich einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Insbesondere am zweiten Standort fällt auf, dass die Messanlage fast ausschließlich falsch auf 30 km/h justiert eingesetzt wird. Damit wird der erinnernde und auch erzieherische Effekt auf Fahrzeugführer konterkariert. Erst rund 60 Meter weiter beginnt der mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h geregelte Bereich vor der Albert-Schweitzer-Schule.
Inhalt
Antrag vom 26.08.2019, OF 814/10
Betreff: Versetzen einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer Weg Im Berkersheimer Weg existieren zum Aufstellen einer mobilen Geschwindigkeitsanzeigeanlage zwei Standorte. Einer befindet sich in Fahrtrichtung Eschersheim, nahe der Haltestelle Hagebuttenweg, im Geltungsbereich einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der zweite Standort befindet sich in Fahrtrichtung Kreuzung Homburger Landstr., nahe der Haltestelle Fliederweg, im Geltungsbereich einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Insbesondere am zweiten Standort fällt auf, dass die Messanlage fast ausschließlich falsch auf 30 km/h justiert eingesetzt wird. Damit wird der erinnernde und auch erzieherische Effekt auf Fahrzeugführer konterkariert. Erst rund 60 Meter weiter beginnt der mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h geregelte Bereich vor der Albert-Schweitzer-Schule. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten den zweiten Standort deutlich innerhalb des 30 km/h-Bereichs vor der Albert-Schweitzer-Schule zu verlegen.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2019Sie sind hierOFOF 814/10Versetzen einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. September 2019OMOM 5091Versetzen einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer WegDirektanregung
- 16. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2325Versetzen einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme