Versetzen einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer Weg
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2325
Betreff: Versetzen einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer Weg Das Dialogsystem steht vor dem Abschnitt, in welchem die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt ist, weil es keinen passenden Aufstellort in dem Tempo-30 Bereich gibt. Das Dialogsystem war falsch eingestellt und hat schon bei Übertretung von 30 km/h reagiert. Dies wurde korrigiert und auf 50 km/h eingestellt. Gemäß dem Rotationsprinzip wird das Dialogsystem Anfang November an einen der anderen Standorte verlegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2019OFOF 814/10Versetzen einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer WegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. September 2019OMOM 5091Versetzen einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer WegDirektanregung
- 16. Dezember 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2325Versetzen einer Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Berkersheimer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab