Schranke zum Atzelbergplatz
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Atzelbergplatz — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.10.2026.
- Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in Seckbach23.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- U4-Verlängerung nach Bergen (U-016) – Geologisches Gutachten gefordert27.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Überprüfung und ggf. Generalrevision der Brunnenanlage auf dem Atzelbergplatz22.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Atzelbergplatz per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.02.2011, OM 5045 entstanden aus Vorlage: OF 525/11 vom 13.01.2011
Betreff: Schranke zum Atzelbergplatz Vorgang: OM 4041/10 OBR 11; ST 1505/10 Der Magistrat wird aufgefordert, an der Schranke zum Atzelbergplatz wieder das zweite Vorhängeschloss anzubringen. Mit dieser Maßnahme sollen gleichzeitig folgende Veränderungen umgesetzt werden:
- Die Schranke soll montags - freitags in der Zeit von 6.00 - 18.30 Uhr sowie samstags in der Zeit von 6.00 - 13.00 Uhr dauerhaft geöffnet sein. Zu anderen Zeiten soll die Schranke geschlossen bleiben.
- Während der Öffnungszeiten wird das Befahren der Fußgängerzone ausschließlich für den Lieferverkehr zu den Einzelhandelsgeschäften sowie den privaten Haushalten auf dem Atzelbergplatz gestattet. Das Befahren darf nur im Schritttempo erfolgen.
- Schlüssel zur Schranke sollen an folgende Personen vergeben werden: Inhaber der Geschäfte "Das Atzelberglädche", Capalbo, Mira Blumengeschäft und Apotheke am Atzelberg sowie an den Verein Kids Seckbach. Die Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist nicht gestattet.
- Die Schlüsselinhaber werden zur Öffnung und Schließung der Schranke zu den festgelegten Zeiten verpflichtet.
- Für die Öffnung der Schranke außerhalb der unter Ziffer 1 aufgeführten Zeiten muss eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden.
- Für Privatpersonen, die nicht zum Kreis der Schlüsselinhaber gehören, muss generell eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
- Der Status als Fußgängerzone bleibt für den Atzelbergplatz unverändert bestehen.
- Die in der Stellungnahme, ST 1505, vom 12.11.2010 angekündigte Einrichtung einer Ladezone im Bereich des Wendehammers ist großzügig anzulegen. Sie soll den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Kundinnen und Kunden der Einzelhandelsgeschäfte eine Be- und Endlademöglichkeit bieten.
- Zu den Ziffern 1, 2, 5, 7 und 8 ist eine entsprechende Beschilderung vorzunehmen.
- Die Einhaltung der vorgegebenen Verkehrsordnung soll kontinuierlich überwacht werden. Die Einhaltung und Wirksamkeit der vorgenannten Maßnahmen wird vom Ortsbeirat gemeinsam mit dem Stadtteilarbeitskreis Seckbach zwölf Monate nach ihrer Installation überprüft und ausgewertet. Gegebenenfalls sind danach Änderungen am Konzept vorzunehmen. Begründung: Mit der OM 4041 vom 15.03.2010 hatte der Ortsbeirat beschlossen, dass zweite Schloss (für private Schlüsselinhaber) zu entfernen. Die privaten Schlüsselinhaber hatten sich in der Vergangenheit leider nicht an die Absprachen mit dem Ortsbeirat gehalten. Es war beabsichtigt, die Geschäfte teilweise von der Rückseite, außerhalb des Platzes, zu beliefern. Diese Möglichkeit wurde allerdings von der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft kategorisch abgelehnt. Nicht zuletzt aufgrund dieser Ablehnung konnte die Absicht des Ortsbeirats nicht realisiert werden. Weiterhin verwiesen die Geschäftsinhaber auf bereits eingetretene Umsatzeinbußen. In einem vom Quartiersmanager Atzelberg-Seckbach initiierten gemeinsamen Gespräch zwischen den Anwohnerinnen und Anwohnern des Atzelbergplatzes, den ansässigen Einzelhandelsgeschäften sowie dem Ortsbeirat, wurden die im Antragstext angeregten Maßnahmen verabredet. Die beabsichtigten Schlüsselinhaber haben sich bei diesem Gespräch zur Einhaltung dieser Maßnahmen verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2011OFOF 525/11Schranke zum AtzelbergplatzOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
- 21. Februar 2011Sie sind hierOMOM 5045Schranke zum AtzelbergplatzDirektanregung
- 3. Mai 2011STST 697Schranke zum AtzelbergplatzStellungnahme
- 13. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 116Schranke zum AtzelbergplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats