Schranke zum Atzelbergplatz
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Magistrat wird aufgefordert, an der Schranke zum Atzelbergplatz wieder das zweite Vorhängeschloss anzubringen. Mit dieser Maßnahme sollen gleichzeitig folgende Veränderungen umgesetzt werden: Die Schranke soll Montags – Freitags in der Zeit von 6:00 – 18:30 Uhr sowie Samstags in der Zeit von 6:00 – 13:00 Uhr dauerhaft geöffnet sein. An allen anderen Zeiten soll die Schranke geschlossen bleiben. Während der Öffnungszeiten wird das Befahren der Fußgängerzone ausschließlich für den Lieferverkehr zu den Einzelhandelsgeschäften sowie den privaten Haushalten auf dem Atzelbergplatz gestattet. Das Befahren darf nur im Schritttempo erfolgen. Schlüssel zur Schranke sollen an folgende Personen vergeben werden: Inhaber der Geschäfte Das Atzelberglädche, Apotheke am Atzelberg, Capalbo Mira Blumengeschäft sowie den Verein KidS Seckbach. Die Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist nicht gestattet. Die Schlüsselinhaber werden zur Öffnung und Schließung der Schranke zu den festgelegten Zeiten verpflichtet. Für die Öffnung der Schranke außerhalb der unter Pkt. 1 aufgeführten Zeiten muß beim Straßenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Für Privatpersonen, die nicht zum Kreis der Schlüsselinhaber gehören, muss generell eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Der Status als Fußgängerzone bleibt für den Atzelbergplatz unverändert bestehen. Die in der ST 1505, vom 12.11.2010 angekündigte Einrichtung einer Ladezone im Bereich des Wendehammers ist großzügig anzulegen. Sie soll den Anwohner/innen sowie den Kunden/innen der Einzelhandelsgeschäfte eine Be- und Entlademöglichkeit bieten. Zu den Punkten 1, 2, 5, 6 und 7 ist eine entsprechende Beschilderung vorzunehmen. Das Ordnungsamt wird gebeten, die Einhaltung der vorgegebenen Verkehrsordnung kontinuierlich zu überwachen. Begründung: Mit der OM 4041 vom 15.03.2010 hatte der Ortsbeirat beschlossen, dass zweite Schloss (für private Schlüsselinhaber) zu entfernen. Die privaten Schlüsselinhaber hatten sich in der Vergangenheit leider nicht an die Absprachen mit dem Ortsbeirat gehalten. Es war beabsichtigt, die Geschäfte teilweise von der Rückseite, außerhalb des Platzes, zu beliefern. Diese Möglichkeit wurde allerdings von der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft kategorisch abgelehnt. Nicht zuletzt aufgrund dieser Ablehnung konnte die Absicht des Ortsbeirats nicht realisiert werden. Weiterhin verwiesen die Geschäftsinhaber auf bereits eingetretene Umsatzeinbußen. In einem vom Quartiersmanager Atzelberg-Seckbach initiierten gemeinsamen Gespräch zwischen den Atzelberganwohner/innen, den ansässigen Einzelhandelsgeschäften sowie dem Ortsbeirat, wurden die im Antragstext angeregten Maßnahmen verabredet. Die beabsichtigten Schlüsselinhaber haben sich in diesem Gespräch zur Einhaltung dieser Maßnahmen verpflichtet.
Inhalt
Antrag vom 13.01.2011, OF 525/11
Betreff: Schranke zum Atzelbergplatz
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Schranke zum Atzelbergplatz wieder das zweite Vorhängeschloss anzubringen. Mit dieser Maßnahme sollen gleichzeitig folgende Veränderungen umgesetzt werden: Die Schranke soll Montags – Freitags in der Zeit von 6:00 – 18:30 Uhr sowie Samstags in der Zeit von 6:00 – 13:00 Uhr dauerhaft geöffnet sein. An allen anderen Zeiten soll die Schranke geschlossen bleiben. Während der Öffnungszeiten wird das Befahren der Fußgängerzone ausschließlich für den Lieferverkehr zu den Einzelhandelsgeschäften sowie den privaten Haushalten auf dem Atzelbergplatz gestattet. Das Befahren darf nur im Schritttempo erfolgen. Schlüssel zur Schranke sollen an folgende Personen vergeben werden: Inhaber der Geschäfte Das Atzelberglädche, Apotheke am Atzelberg, Capalbo Mira Blumengeschäft sowie den Verein KidS Seckbach. Die Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist nicht gestattet. Die Schlüsselinhaber werden zur Öffnung und Schließung der Schranke zu den festgelegten Zeiten verpflichtet. Für die Öffnung der Schranke außerhalb der unter Pkt. 1 aufgeführten Zeiten muß beim Straßenverkehrsamt eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Für Privatpersonen, die nicht zum Kreis der Schlüsselinhaber gehören, muss generell eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Der Status als Fußgängerzone bleibt für den Atzelbergplatz unverändert bestehen. Die in der ST 1505, vom 12.11.2010 angekündigte Einrichtung einer Ladezone im Bereich des Wendehammers ist großzügig anzulegen. Sie soll den Anwohner/innen sowie den Kunden/innen der Einzelhandelsgeschäfte eine Be- und Entlademöglichkeit bieten. Zu den Punkten 1, 2, 5, 6 und 7 ist eine entsprechende Beschilderung vorzunehmen. Das Ordnungsamt wird gebeten, die Einhaltung der vorgegebenen Verkehrsordnung kontinuierlich zu überwachen.
Begründung: Mit der OM 4041 vom 15.03.2010 hatte der Ortsbeirat beschlossen, dass zweite Schloss (für private Schlüsselinhaber) zu entfernen. Die privaten Schlüsselinhaber hatten sich in der Vergangenheit leider nicht an die Absprachen mit dem Ortsbeirat gehalten. Es war beabsichtigt, die Geschäfte teilweise von der Rückseite, außerhalb des Platzes, zu beliefern. Diese Möglichkeit wurde allerdings von der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft kategorisch abgelehnt. Nicht zuletzt aufgrund dieser Ablehnung konnte die Absicht des Ortsbeirats nicht realisiert werden. Weiterhin verwiesen die Geschäftsinhaber auf bereits eingetretene Umsatzeinbußen. In einem vom Quartiersmanager Atzelberg-Seckbach initiierten gemeinsamen Gespräch zwischen den Atzelberganwohner/innen, den ansässigen Einzelhandelsgeschäften sowie dem Ortsbeirat, wurden die im Antragstext angeregten Maßnahmen verabredet. Die beabsichtigten Schlüsselinhaber haben sich in diesem Gespräch zur Einhaltung dieser Maßnahmen verpflichtet.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2011Sie sind hierOFOF 525/11Schranke zum AtzelbergplatzOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
- 21. Februar 2011OMOM 5045Schranke zum AtzelbergplatzDirektanregung
- 3. Mai 2011STST 697Schranke zum AtzelbergplatzStellungnahme
- 13. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 116Schranke zum AtzelbergplatzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 5 CDU, SPD, GRÜNE und REP gegen 1 CDU und LINKE. (= Ablehnung)